Alkohol und Fahrrad
Wir beziehen uns hier bei diesem heißen Thema auf einen Artikel und Interview des Online-Standards mit unserem allerliebsten IGF-Anwalt und StVO-Experten Johannes Pepelnik. Lest selbst:
“Was passiert, wenn man alkoholisiert mit dem Fahrrad aufgehalten wird? Kann man deswegen seinen Führerschein verlieren? Laut Auskunft der Polizei: Nein. Nur weil man mit dem Fahrrad betrunken unterwegs war, verliert man nicht den Führerschein.
Die Lenkberechtigung kann einem dann entzogen werden, wenn zu befürchten ist, dass jemand aufgrund übermäßigen Alkoholgenusses regelmäßig nicht in der Lage ist, die Risiken des Verkehrs richtig einzuschätzen. Sprich: Einem starken Alkoholiker kann der Zettel gezupft werden, weil zu befürchten ist, dass er angetrankelt fährt.
Wird ein betrunkener Radfahrer angehalten und stellt sich heraus, dass er einen Führerschein hat, bekommt er einen Vermerk bei der Führerschein-Stelle. Gesellt sich dieser Vermerk zu einer Reihe von anderen Alko-Eintragungen, ist klar, dass unser Radfahrer regelmäßig betrunken am Straßenverkehr teilnimmt. Das hat dann den Entzug der Lenkberechtigung zur Folge.
Das sagt der Anwalt
Rechtsanwalt und Vertrauensanwalt der IG Fahrrad Dr. Johannes Pepelnik sieht die Sache vorsichtiger: “Nach § 39 FSG haben Polizisten Führerschein und Mopedausweis vorläufig abzunehmen, wenn ein Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l (0,8 Promille) oder mehr oder ein Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder mehr festgestellt wurde, auch wenn anzunehmen ist, dass der Lenker in diesem Zustand kein Kraftfahrzeug mehr lenken oder in Betrieb nehmen wird. Nur zur Ergänzung: Nach § 5 StVO gilt: Die Polizei ist berechtigt, Radfahrer, bei denen der Alkoholgehalt des Blutes 0,5 g/l (0,5 Promille) oder mehr oder der Alkoholgehalt der Atemluft 0,25 mg/l oder mehr beträgt, an der Lenkung oder Inbetriebnahme ihres Fahrrades zu hindern. Kurz: Wenn einen die Exekutive schwer angesoffen am Fahrrad erwischt, kann sie einem sehr wohl den Führerschein entziehen. In der Praxis wird sie es wohl nur nicht so streng halten. Problematisch ist die Sache aber bei Kran-Führerscheinen, Taxi-Scheinen, Bus-Führerschein und anderen Lenkberechtigungen, die man beruflich braucht.”
Nicht nur Berufskraftfahrer setzen allzu leicht ihren Zettel aufs Spiel, seit 2006 kann einem wegen eines Alko-Delikts auch der Moped-Schein verwehrt werden. Nur ein Grund, für Pepelnik, sich für eine höhere Promille-Grenze fürs Fahrradfahren einzusetzen. “In der Stadt ist es ja noch relativ einfach, sich ein Taxi zu nehmen. Am Land, wo es keinen Bus und kein Taxi gibt, kommt man dann gar nicht mehr nach Hause. Und wen außer sich selbst will man mit 1,0 Promille am Fahrrad schon gefährden, wenn es eh keine anderen Verkehrsteilnehmer gibt?”
Soweit Johannes Pepelnik und der Online-Standard. Aus letzterem stammt übrigens auch dieses Zitat zu den Gefahren von KFZ & Biergenuss: “Die Zahl der Todesopfer durch Alkohol am Steuer ist heuer im Vergleich zum Vorjahr um 35 Prozent gestiegen.” Und Todesopfer durch Alkohol am Lenker? Eben.










7. Dezember, 2009 um 00:23
[...] aber auch unter 0,8 ein Grund für eine Polizeistrafe – wie Rechtsanwalt Dr.Pepelnik zB hier darlegt. Die persönliche Entscheidung, sich an diese Vorgaben zu halten, spielt wohl mit [...]