Verkehrssicherheit
So ist die Verkehrssicherheit beim Radfahren zu verbessern.
Vorschläge der Radlobby.IGF zum Verkehrssicherheitsprogramm 2011-2020
- Verkehrssicherheitsarbeit bezüglich Radfahren sollte vom Grundsatz geleitet sein, dass steigende Anteile von Gehen und Radfahren mehr Verkehrssicherheit bewirken. Oberste Priorität bei der Verkehrssicherheitsarbeit für Radfahren hat daher die Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Radfahren, um den Radfahranteil zu erhöhen. Wissenschaftlich begründet ist dieser Ansatz unter anderem durch das Konzept „Safety in Numbers“ (in P.L.Jacobsen’s Studie 2007); Darauf basieren Empfehlungen z.B. der European Cyclists Federation. Diese treffen sich mit Zielsetzungen des österreichischen Masterplans Radverkehr und ebenso mit der vorbildlichen Richtlinie „Vision Zero“, die in Schweden die mögliche Vermeidung aller tödlichen Verkehrsunfälle zur Zielsetzung macht.
- Grundlagenforschung für Verkehrssicherheitsarbeit beim Radfahren schaffen. Detaillierte Unfallursachen- und -folgenforschung ist nötig, um die Verkehrsrealität richtig verstehen zu können: Internationale Vergleiche zur Radverkehrssicherheit mit dem Radverkehrsanteil homogenisieren. Untersuchungen zu internationalen Good Practice Beispielen durchführen.
- Mischverkehr soll Standard sein. Mischverkehr ist über Verkehrsplanung und niedrige Tempolimits sicherer zu machen. Shared Space, Begegnungszonen und Fahrrastraße sind verstärkt umzusetzen bzw. rechtlich zu ermöglichen. Kampagnen unter dem Motto „Miteinander statt Gegeneinander“ durchführen.
- Trennverkehr sollte es nur im Freiland geben. Bei allen Neubauten von Landesstraßen (mit Ausnahme von Bergstrecken) sollten verpflichtend Radwege errichtet werden. Bestehende Landesstraßen sind nachzurüsten. Vorbild innerhalb Österreichs ist dabei Vorarlberg. Da mit der Verländerung der Bundesstraßengelder auch die Zweckbindung für Radwegeinfrastruktur gefallen ist, sind diesbezügliche Regelungen über den Finanzausgleich zu treffen. Hingewiesen wird auch auf den enormen Beschäftigungseffekt dieser Maßnahme. Pro investiertem Euro hat Radwegeinfrastruktur höheren Beschäftigungseffekt als der Bau von hochrangigen Straßen und Schienen.
- Daraus folgt eine Hierarchie der in Betracht zu ziehenden Verkehrssicherheitsmaßnahmen für Radfahrer, wie sie in Großbritannien als Richtlinie dient. Diese bedeutet, dass nur im Falle, dass alle anderen Maßnahmen nicht anwendbar oder ausreichend sind, getrennte Radwege errichtet werden dürfen.
- Tempodrosselung: Tempo 80 im Freiland umsetzen und allgemein jene Tempolimits wählen und exekutieren, die einem menschengerechten Umfeld entsprechen. Im Ortsgebiet sollte Tempo 30 in der StVO als Standard festgelegt werden, die Erhöhung des Tempos auf 50 müsste demnach begründet werden. Unterstützend zu einer konsequenten Kontrolle von Tempolimits für KFZ im Straßenverkehr sind Möglichkeiten von Intelligent Speed Assistance auf technischer Ebene anzupeilen, d.h. fahrzeuginterne elektronische Steuerung und Drosselung entsprechend vorgeschriebener Tempolimits.
- Verkehrserziehung und Verkehrsausbildung punkto Radfahren in allen Altersstufen integrieren und verbessern: Aufnahme der praktischen Vorbereitung auf die Radfahrprüfung in den Lehrplan der 4.Schulstufe (Derzeit ist nur die theoretische Vorbereitung auf die Radfahrprüfung Teil des Lehrplans.); Perspektivenwechsel als verpflichtendes praktisches Ausbildungselement für Fahrlehrer KFZ & LKW, Fahrer öffentlicher Verkehr, Taxilenker, Exekutive, Führerscheinprüfung KFZ & LKW: Stundenanzahl mit Fahrrad im Verkehr absolvieren; Diese Verkehrserziehungsmaßnahme ist auch in Zusammenhang mit der EU-Richtlinie zur Verankerung von Ausbildungselementen bezüglich schwächerer Verkehrsteilnehmer in Führerschienausbildung zu sehen (tritt 2013 in Kraft, Directive 2006/126/EC); Erwachsenenbildung durch Maßnahmen wie Fahrrad-Sicherheitskurse im Verkehr; dabei ist spezieller Augenmerk auf Senioren zu legen.
- Kampagnen pro Rad fahren, für Verständnis der Bedürfnisse der einzelnen Verkehrsmittelnutzer, für Rücksichtnahme, für Rechte von Rad fahrenden und Verkehrsregel-Änderungen (StVO-Novelle). Wichtig: Qualität der Kampagnen! Zielrichtung: Radfahren als sicher und gesundheitsfördernd darstellen. Untersuchungen zeigen, dass Radfahren subjektiv als unsicherer eingeschätzt wird als es ist. Tatsächlich ist es sicherer, Rad zu fahren als zu Gehen. Wenn die Sicherheit beim Radfahren (Reflektoren, Helme) häufig thematisiert wird, beispielsweise über Kampagnen, so stärkt dies das subjektive Gefühl, Radfahren wäre unsicher. Das hält gleichzeitig Menschen vom Radfahren ab.
- Rücksichtnahmegebot der stärkeren, gefährdenderen Verkehrsteilnehmer auf schwächere in StVO verankern.
- Keine Helmpflichten für Radfahrende, denn diese sind keine fundiert effektiven Sicherheitsmaßnahmen, sondern laufen dem Prinzip „Safety in Numbers“ entgegen, da sie die Radfahrendenzahlen nachweislich reduzieren. Dazu kommt volkswirtschaftlicher Schaden durch fehlende Gesundheitseffekte bei Sinken von Radfahrerzahlen durch Helmpflicht. Schweren Unfallfolgen kann durch andere Maßnahmen besser entgegengewirkt werden:
- Verbesserte Gestaltung von Kraftfahrzeugen unter dem Motiv der Vermeidung von Kollisionen und der Abschwächung der Verletzungsschwere für schwächere Verkehrsteilnehmer. Geeignet dazu sind Maßnahmen zur Vermeidung so genannter „Toter Winkel“ durch Spezialspiegel und Erkennungssysteme und Fahrkabinendesign bei LKWs; Unterfahrschutz bei LKWs, die ein Überrollen im Unglücksfall verhindern; Sichere KFZ-Frontpartien und Außen-Airbags; Verbot von besonders gefährlichen Karrosserie-Konstruktionsmodellen (z.B. SUVs).
- Die Einbezíehung von Fahrrad-Organisationen bei der Planung, Umsetzung und Einschätzung von Strategien zur Steigerung der Verkehrssicherheit.
(Entstanden mit zusätzlichen Inputs von VCÖ, ARGUS, AK Wien und mit Einarbeitung von Positionen des ECF)
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