Ghost Bikes: Am 28.2. wurden 5 Mahnmale für Fahrrad-Unfallopfer in Wien errichtet

ghostbike13 RadfahrerInnen verloren 2008 in Wien durch Kollisionen mit LKWs ihr Leben, im Zeitraum der letzten neun Jahre waren es 21 Unfälle in Wien, die mit tödlichen Folgen für Radfahrende geendet haben. (Zahlen: Bundesanstalt Statistik Österreich, MA46) .

Um diese tragischen tödlichen Unfälle sichtbar zu machen und generell eine erhöhte Wahrnehmung für RadfahrerInnen im Fließverkehr zu fordern, werden wie in vielen anderen Städten dieser Welt auch in Wien “Ghost Bikes” aufgestellt. Unter “Ghost Bike” versteht man ein weiß bemaltes Fahrrad, das mit einer Informationsplakette versehen an einem Ort aufgestellt wird, an dem einE RadfahrerIn durch einen Zusammenstoß ums Leben kam. Das erste Ghost Bike wurde 2003 in den USA errichtet. Seine Nachfolger sind nun schon in über 30 Städten weltweit zu sehen, in Österreich in Wien, Graz und Wiener Neustadt.

Ghost Bike für 26-jähriges Opfer

Fahrrad-AktivistInnen nahmen nun diesen Samstag den nahenden 10. Jahrestag des tödlichen Unfalls einer jungen Radfahrerin zum Anlass, um für dieses Opfer des motorisierten Stadtverkehrs ein Ghost Bike in der Johnstraße aufzustellen. Heidi H. war im Alter von 26 Jahren von einem Auto überrollt worden. Die zahlreichen TeilnehmerInnen schmückten das Rad mit Blumen, Botschaften und brennenden Kerzen.

Die Gruppe errichtete weitere 5 Ghost Bikes an diesem Tag, auch an Stellen, wo schon bei der ersten Aktion im März 2008 Mahn-Räder errichtet worden waren. Diese waren teils nach kürzester Zeit von der Stadtverwaltung wieder entfernt worden. Diesmal richtet sich also der Appell an die Magistratsabteilungen und Bezirksvorstehungen, die im Voraus von der Aktion unterrichtet worden waren: “Vielen RadfahrerInnen in Wien sind diese Ghostbikes ein starkes Anliegen. Sie sehen in diesen Rädern ein sehr wichtiges Mahnmal gegen die Gefährdung von RadfahrerInnen durch Autoverkehr. Berücksichtigen Sie bitte dieses Anliegen und die Trauer der Hinterbliebenen und akzeptieren Sie Ghost Bikes als öffentliche Mahnmale. Entfernen Sie sie nicht.”

8 Ghost Bikes stehen nun in Wien

Damit stehen in Wien nun 8 Ghostbikes. 3 davon erinnern in der Leopoldstadt an den Unfallmonat Oktober 2008, als 3 Menschen von LKWs überrollt wurden. Diese Mahn-Räder werden regelmäßig besucht, geschmückt und betreut. Die nun neu errichteten Ghost Bikes stehen im 15. Bezirk (Johnstraße, Felberstraße), im 17.Bezirk (Hernalser Gürtel/Alser Straße), im 3. Bezirk (Erdbergsteg) und am Wiedner Gürtel, Höhe Schönburgstraße.

Die IG Fahrrad sieht in dieser Aktion unabhängiger AktivistInnen einen Hinweis auf dringenden Verbesserungsbedarf bei der innerstädtischen Verkehrsorganisation im Interesse unmotorisierter TeilnehmerInnen. Auch wenn Radfahren eine sichere Fortbewegungsart ist, muss auf jene Gefahr aufmerksam gemacht werden, die gerade in Ballungszentren von PKW und LKW ausgeht und oft die schwächsten VerkehrsteilnehmerInnen trifft: FussgängerInnen, Kinder, Radfahrende.

Mehr zu Ghost Bikes unter: http://ghostbikes.criticalmass.at

Alec, 3. März, 2009, Kategorie: Aktionen, Ghostbikes.

2 Kommentare zu “Ghost Bikes: Am 28.2. wurden 5 Mahnmale für Fahrrad-Unfallopfer in Wien errichtet”

  1. Wolfgang Rauh schreibt:
    27. Juni, 2010 um 20:35

    Liebe Leute! Ich halte es für eher kontraproduktiv, unterschiedslos solche Gedenk-Räder aufzustellen. Weder eine Behörde noch ein Lkw-Fahrer ist dafür verantwortlich zu machen, falls ein Radfahrer durch Missachtung vernünftiger Verkehrsregeln unter die Räder kommt. Ghost-Bikes gehören aber sicher dort hin, wo Radfahrer durch schwachsinnige Verkehrsplanung in Verbindung mit einer ebenso schwachsinnigen Straßenverkehrsordnung zu Tode gekommen sind:
    z.B. wenn der/die Verunglückte behördlich gezwungen wurde im Schwenkbereich geöffneter Autotüren zu fahren, weil dort ein viel zu schmaler “Mehrzweckstreifen” markiert ist(Benützungspflicht!) oder wenn Radfahrer rechts von rechts abbiegenden Lastwagen auf einem so genannten “Radweg” fahren müssen (der womöglich noch hinter abgestellten Autos verläuft). Solche Schweinereien sind (bzw. wären in einem Rechtsstaat) ganz klare Fälle von fahrlässiger Gemeingefährdung.

  2. Alec schreibt:
    28. Juni, 2010 um 09:03

    ein ghostbike ist keine schuldzuweisung, lieber wolfgang – daher wird auch nicht die frage gestellt “ist dieser traurige todesfall auf selbst- oder fremdverschulden zurückzuführen?”. wer wären wir um das rechtlich richtig zu beurteilen, wenn es selbst polizei und gericht nicht schaffen.

    ein ghostbike ist ein mahnmal für dem motorisierten verkehr zum opfer gefallene radfahrerInnen, ohne unterschied – und damit für eine an sich menschenfeindliche verkehrsraumgestaltung.

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