StVO NEU: Die Änderungen der Straßenverkehrsordnung für Radverkehr
Die lange diskutierte und im Jänner im Parlament beschlossenen radfreundliche Änderung der StVO ist in Kraft getreten: Mit 31.3.2013! Hier die Infos über die Änderungen, wie sie im Alltag und per Verkehrzeichen sichtbar werden.
Herbstsaison ist Radsaison! Hier die richtigen Tipps dazu.
Die Morgenluft ist schon etwas frisch – aber umso frischer ist der Kopf, wenn man in der Arbeit anlangt. Die Herbstsonnenstrahlen liegen freundlich auf den verfärbten Blättern. Oder es regnet gräulich, aber dafür hat man ja das Regeng’wand und muss nicht neben niesenden Mitmenschen Bazillen fangen in der Ubahn. Also: Radfahren hat auch im Herbst Saison! Und viele Vorteile, natürlich vor allem gegenüber Staustehen und Parkplatzsuchen vulgo “Autofahren”. Ist es da erstaunlich oder einfach ewig eingelernte Windschutzscheibenroutine, dass zB der ARBÖ mit den altbekannten Gefahrenszenarien bedrohlich winkt, wenn er mit dem Titel “Gut durch den Herbst geradelt!” zur Presseaussendung greift? Wir meinen das ja auch, aber eher mit Freude denn mit Furcht! Hier ein paar Tipps von Alltagsradlern.
Motorradfreier Mehrzweckstreifen!
Alle Radfahrenden kennen die Situation: Ein Moped nützt den Mehrzweck- oder Radstreifen, um an der Ampel an der KFZ-Kolonne vorbeizukommen. Ist das legal, fragt auch dieser Radler uns: “Ich hatte eben am Weg ins Büro eine kurze Unterhaltung mit einem Motorradfahrer, der einen Fahrradstreifen blockierte weil er versuchte, sich an den Autos vorbeizuschlängeln. Naja, bei einer Ampel hab ich ihn dann gefragt, ob er den Radstreifen nicht den RadfahrerInnen überlassen will und bekam als Antwort, dass KFZ den Streifen bei “Bedarf” ja benützen dürfen. Nun, seit vorhin stellt sich mir eben die Frage ob es ein wohl ein legitimer “Bedarf” ist?” Nein, ist es nicht! Das sagt nämlich die StVO…
Wenn die Bim kommt…
Ja, dann muss man auch als RadelndeR ausweichen! Schienenfahrzeuge haben aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften (Schienen binden!) einige Vor- und Sonderrechte in der StVO, das für (Wiener) RadlerInnen alltags herausragende und schwer zu überhörende ist: Schienenkörper verlassen wenn die Straßenbahn kommt! Daher kommt auch ihr Name: sie bimmelt nämlich dann unüberhörbar. Das bezieht sich tatsächlich auf StVO §28.
Wo melden wenn etwas nicht passt oder nichts passiert?
Ein Schneeberg mitten auf dem Radweg, ein Loch im Asphalt, eine Baustelle ohne Umleitung: Wo können RadfahrerInnen kleinere Mängel melden, damit rasch etwas passiert? Und wo kann nachgewassert werden, wenn dann trotzdem ewig nichts passiert? Wir haben versucht die Hotlines, Kontaktformulare und E-Mailadressen der zuständigen Stellen Wiens zusammenzutragen und sagen gleich vorweg: Ein transparentes und übersichtliches Meldesystem nach — wie so oft — Kopenhagener Vorbild ist auch für Wien dringend erforderlich!
Fahr sicher Rad!
Alle unsere Überlegungen, Erfahrungen ud Überzeugungen, wie mensch als RadfahrerIn sicher im Alltagverkehr uterwegs sein kann, haben wir heuer in ein Kursprogramm verpackt, das von theoretischen Grundlagen über Fahrübungen im Schonraum zu Training im Verkehr führt: FahrSicherRad.at. Falls du WiederaufsteigerIn bist doer mehr über die StVO wissen willst: Komm fahr mit!
Förderungen für Radfahrende?
Der Autoverkehr ist von Kostenwahrheit ja weit entfernt, über 50% der Gesamtkosten werden vom Steuerzahler getragen. Beim Rad ists anders: Nur manche Aspekte des Radverkehrs werden vereinzelt, unterschiedlich und kreuz&quer gefördert, je nach Bundesland, Radfahrzeug und -abstellanlage. Wir haben hier einige Links zu Förderungs-Übersichten zusammengestellt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit! Seht selbst…
Alkohol und Fahrrad
Wir beziehen uns hier bei diesem heißen Thema auf einen Artikel und Interview des Online-Standards mit unserem allerliebsten IGF-Anwalt und StVO-Experten Johannes Pepelnik. Lest selbst:
“Was passiert, wenn man alkoholisiert mit dem Fahrrad aufgehalten wird? Kann man deswegen seinen Führerschein verlieren? Laut Auskunft der Polizei: Nein. Nur weil man mit dem Fahrrad betrunken unterwegs war, verliert man nicht den Führerschein.
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Die Strassenbahnschiene und Ich
Von User M. erreicht uns folgende Anfrage, die ja alle RadlerInnen in Wien, der Stadt mit dem längsten Straßenbahnnetz Europas, dauernd beschäftigt: …weiterlesen »
Das Auto als heilige Kuh?
Wir haben unseren Vertrauensanwalt und Rad-StVO-Experten Johannes Pepelnik zu folgendem alltäglichen Sonderfall befragt:
Ein Radfahrer lehnt sich wartend auf der Straße, zB an einer Kreuzung bei Rot, an ein neben ihm stehendes Auto, um zB nicht abzusteigen zu müssen. Allzuoft sind ja Autos zur Stelle, warum sie nicht sinnbringend nutzen? Die Reaktion eines Polizisten auf diese Frage war, das sei strafbar. Nun, ist dem so?
Gleich mal zusammenfassend: Ja, dem Österreicher (und auch Deutschen) ist das Auto heilig und trägt eine Art Energieschild um sich, das man nicht durchdringen sollte. Das ist ehrenrührig. Aber nein, es ist keine Sachberschädigung, jedoch als mögliche Besitzstörung klagbar. Ob diese Klage zum Nachteil des sich Am-Auto-Abstützenden ausgeht, kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden! Aber sicherheitshalber als passionierter Autoanlehner mal folgendes ausdrucken und mitführen… …weiterlesen »









