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	<title>IGF - Interessengemeinschaft Fahrrad &#187; Radgeber</title>
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	<description>die junge radlobby</description>
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		<title>Herbstsaison ist Radsaison! Hier die richtigen Tipps dazu.</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Oct 2011 12:57:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alec</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherer Alltag]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Morgenluft ist schon etwas frisch &#8211; aber umso frischer ist der Kopf, wenn man in der Arbeit anlangt. Die Herbstsonnenstrahlen liegen freundlich auf den verfärbten Blättern. Oder es regnet gräulich, aber dafür hat man ja das Regeng&#8217;wand und muss nicht neben niesenden Mitmenschen Bazillen fangen in der Ubahn. Also: Radfahren hat auch im Herbst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/herbst_rad.jpg" rel="shadowbox[sbpost-3112];player=img;"><img class="alignleft size-full wp-image-3116" title="herbst_rad" src="http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/herbst_rad.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Die Morgenluft ist schon etwas frisch &#8211; aber umso frischer ist der Kopf, wenn man in der Arbeit anlangt. Die Herbstsonnenstrahlen liegen freundlich auf den verfärbten Blättern. Oder es regnet gräulich, aber dafür hat man ja das Regeng&#8217;wand und muss nicht neben niesenden Mitmenschen Bazillen fangen in der Ubahn. Also: Radfahren hat auch im Herbst Saison! Und viele Vorteile, natürlich vor allem gegenüber Staustehen und Parkplatzsuchen vulgo &#8220;Autofahren&#8221;. Ist es da erstaunlich oder einfach ewig eingelernte Windschutzscheibenroutine, dass zB der <a href="http://arboe.at" target="_blank">ARBÖ</a> mit den altbekannten Gefahrenszenarien bedrohlich winkt, wenn er mit dem Titel &#8220;<em>Gut durch den Herbst geradelt!</em>&#8221; zur <a href="http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20111020_OTS0062/arboe-gut-durch-den-herbst-geradelt-mit-den-fuenf-bs" target="_blank">Presseaussendung</a> greift? Wir meinen das ja auch, aber eher mit Freude denn mit Furcht! Hier ein paar Tipps von Alltagsradlern.</p>
<p><span id="more-3112"></span></p>
<p>Dabei geben wir dem ARBÖ ja durchaus Recht: <em>&#8220;Richtige Beleuchtung, Bekleidung, Bereifung, Bremsen und Bodenhaftung sind jetzt wichtig für Radfahrer!&#8221;</em> Aber die Mittel, mein lieber Autoklub! Oops, ahja, da ist ja seit Jahrhunderten das &#8220;<em>R</em>&#8221; wie Radfahrer im Namen. Vielleicht mal wieder ausprobieren?</p>
<p>Während nämlich da draußen <a href="http://wien.orf.at/news/stories/2506032/" target="_blank">zahllose RadlerInnen</a> unfallfrei durch Herbstsonne und -regen radeln, meint der Bund bevormundend: &#8220;<em>&#8230;auf schlitziger Laubfahrbahn ist schneller ausgerutscht, als mancher Pedalritter glauben mag</em>&#8220;! Und sieht schon die Friedhöfe überfüllt: &#8220;<em>Wer im dunklen Outfit, ohne Fahrradbeleuchtung in der Dämmerung unterwegs ist, der spielt mit seinem Leben.</em>&#8221; Wie ja die Statsitik düster beweist? &#8220;<em>So verunglückten laut Statistik Austria im Oktober und November des Vorjahres 586 Radler</em>&#8220;. Nun, im selben Zeitraum verunfallten mit Kraftfahrzeugen <a href="http://www.statistik.at/web_de/statistiken/verkehr/strasse/unfaelle_mit_personenschaden/index.html" target="_blank">über 5000 Menschen</a>! Was wenn sie Rad gefahren wären?</p>
<p>Dennoch, auch wir geben gerne Tipps zum sicheren und fröhlichen Radfahren im Herbst!</p>
<ul>
<li>Zuallererst: Umsichtig und selbstbewusst fahren macht sicher!</li>
<li>Dann natürlich mit funktionierender Beleuchtung, sobald Dunkelheit oder Nebel einsetzen. Denn Sichtbarkeit bringt Sicherheit!</li>
<li>Bekleidung ist ja vor allem für Wärme und Trockenheit wichtig, Regenhosen oder Capes können da viel helfen, ebenso wasserdichte Handschuhe, Schutzbleche sowieso. Die vom ARBÖ angebotene &#8220;<em>Warnweste, erhältlich u.a. beim ARBÖ</em>&#8221; wird da nix bringen, und: Sollten nicht Autos die Radler vor der KFZ-Gefahr warnen statt umgekehrt?</li>
<li>Bodenhaftung: Gute, profilierte Reifen mit richtigem Druck, immer wichtig! Dass der ARBÖ rät: &#8220;<em>Sattel so einstellen, dass beim Stehenbleiben der Boden mit beiden Füßen bequem erreicht wird</em>&#8220;, spottet jedoch jeder ergonomischen Erkenntnis, wird nur unnötig Kraft und Knieschmerzen kosten und ist höchstens bei Tiefschnee- und Eispassagen nötig. Im Oktober? Also: Sattel in <a href="http://www.gesund-durch-radfahren.de/radfahrtipps/wie-faehrt-man-richtig.html">Idealabstand zum Pedal </a>einstellen, wie immer.</li>
<li>Bremsen: Ja, in der feuchten Jahreszeit unbedingt bestens einstellen und warten lassen, v.a. Felegenbremsen haben da ja Nachteile gegenüber Scheibenbremsen, aber auch erstere bringen RadfahrerInnen immer gut ans Ziel. Dass &#8220;<em>Notbremsungen immer nur mit der Hinterradbremse</em>&#8221; zu machen wären, &#8220;<em>da sich ein blockierendes Hinterrad besser unter Kontrolle bringen lässt, als das Vorderrad</em>&#8221; ist aber kein guter Rad, A&#8221;<em>R</em>&#8220;BÖ! Dosiertes Bremsen mit beiden Bremsen bringt die meiste Kraftentfaltung und auch Sicherheit! Aber ausschließliches bzw überwiegendes Bremsen mit der Vorderbremse kann natürlich unangenehm enden, Vorsicht!</li>
<li>Bim-Schienen beginnt auch mit &#8220;B&#8221; und können Schwierigkeiten bei Nässe machen, wenn man direkt darauf bremst oder lenkt. Ruhiges Queren in ausreichendem Winkel und es kann nix schiefgehen!</li>
<li>Auch wichtig: An die Radmechanik denken, Kette regelmäßig reinigen und ölen wenns nass wird draußen, und auch die Bowdenzüge nicht vergessen.</li>
</ul>
<p>Jedenfalls ist zu raten: Radfahren! Und dass &#8220;<em>bei Glatteis ist Radfahren immer ein Risiko ist</em>&#8220;, wie der<br />
ARBÖ warnt, da stimmen wir zu. Ebenso Autofahren, Spazierengehen und Schlittschuhlaufen. Und die Todesfalle Haushalt nicht vergessen! Daher: Jetzt mal raus mit Rad!</p>
<p><a href="http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/herbst_belgien.jpg" rel="shadowbox[sbpost-3112];player=img;"><img class="alignnone size-full wp-image-3114" title="herbst_belgien" src="http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/herbst_belgien.jpg" alt="" width="540" height="360" /></a></p>
<p><a href="http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/herbst_vancouver.jpg" rel="shadowbox[sbpost-3112];player=img;"><img class="alignnone size-full wp-image-3113" title="herbst_vancouver" src="http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/herbst_vancouver.jpg" alt="" width="544" height="408" /></a></p>
<p><a href="http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/herbst_melbourne.jpg" rel="shadowbox[sbpost-3112];player=img;"><img class="alignnone size-full wp-image-3115" title="herbst_melbourne" src="http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/herbst_melbourne.jpg" alt="" width="543" height="361" /></a></p>
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		<title>Motorradfreier Mehrzweckstreifen!</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Aug 2011 14:05:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alec</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Radgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsfragen]]></category>

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		<description><![CDATA[Alle Radfahrenden kennen die Situation: Ein Moped nützt den Mehrzweck- oder Radstreifen, um an der Ampel an der KFZ-Kolonne vorbeizukommen. Ist das legal, fragt auch dieser Radler uns: &#8220;Ich hatte eben am Weg ins Büro eine kurze Unterhaltung mit einem Motorradfahrer, der einen Fahrradstreifen blockierte weil er versuchte, sich an den Autos vorbeizuschlängeln. Naja, bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/motorrad.png" rel="shadowbox[sbpost-2921];player=img;"><img class="alignleft size-full wp-image-2924" title="motorrad" src="http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/motorrad.png" alt="" width="139" height="135" /></a>Alle Radfahrenden kennen die Situation: Ein Moped nützt den Mehrzweck- oder Radstreifen, um an der Ampel an der KFZ-Kolonne vorbeizukommen. Ist das legal, fragt auch dieser Radler uns: &#8220;<em>Ich hatte eben am Weg ins Büro eine kurze Unterhaltung mit einem Motorradfahrer, der einen Fahrradstreifen blockierte weil er versuchte, sich an den Autos vorbeizuschlängeln. Naja, bei einer Ampel hab ich ihn dann gefragt, ob er den Radstreifen nicht den RadfahrerInnen überlassen will und bekam als Antwort, dass KFZ den Streifen bei &#8220;Bedarf&#8221; ja benützen dürfen. Nun, seit vorhin stellt sich mir eben die Frage ob es ein wohl ein legitimer &#8220;Bedarf&#8221; ist?</em>&#8221; Nein, ist es nicht! Das sagt nämlich die StVO&#8230;</p>
<p><span id="more-2921"></span></p>
<p><a href="http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/moto_3.jpg" rel="shadowbox[sbpost-2921];player=img;"><img class="size-full wp-image-2923 alignright" title="moto_3" src="http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/moto_3.jpg" alt="" width="100" height="81" /></a>&#8230;in den <a href="http://www.jusline.at/8_Fahrordnung_auf_Stra%C3%9Fen_mit_besonderen_Anlagen_StVO.html" target="_blank">Paragrafen</a> 2 und 8 und weist dabei besonders auf Motorräder hin!</p>
<p><em><strong>§2 (7a)</strong> Mehrzweckstreifen: ein Radfahrstreifen oder ein Abschnitt eines Radfahrstreifens, der unter besonderer Rücksichtnahme auf die Radfahrer von anderen Fahrzeugen befahren werden darf, wenn für diese der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist oder wenn das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn für das Einordnen zur Weiterfahrt angeordnet ist.</em></p>
<p><em><strong>§8 (4)</strong> Die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art und die Benützung von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind, <strong>insbesondere mit Motorfahrrädern</strong>, ist verboten. Dieses Verbot gilt nicht</em></p>
<p><em><a href="http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/moto_2.jpeg" rel="shadowbox[sbpost-2921];player=img;"><img class="alignleft size-medium wp-image-2922" title="moto_2" src="http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/moto_2-300x225.jpg" alt="" width="162" height="121" /></a>1. für das Überqueren von Gehsteigen, Gehwegen und Radfahranlagen mit Fahrzeugen auf den hiefür vorgesehenen Stellen,</em></p>
<p><em>2. für das Befahren von Mehrzweckstreifen mit Fahrzeugen, für welche der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist oder wenn das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn für das Einordnen zur Weiterfahrt angeordnet ist, wenn dadurch Radfahrer weder gefährdet noch behindert werde.</em></p>
<p>Da also diese Ausnahmen nicht zutreffen, wenn die KFZ-Fahrbahn gerade nicht frei ist weil da eben KFZ rumstehen, ist die Antwort eindeutig: Der <a href="https://www.wien.gv.at/verkehr/radfahren/bauen/anlagearten/mehrzweckstreifen.html" target="_blank">Mehrzweckstreifen</a> ist nicht bei Bedarf für Motorräder freigegeben. Ausdrucken und mitnehmen!</p>
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		<title>Wenn die Bim kommt&#8230;</title>
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		<pubDate>Mon, 11 Apr 2011 21:42:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alec</dc:creator>
				<category><![CDATA[Radgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsfragen]]></category>

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		<description><![CDATA[Ja, dann muss man auch als RadelndeR ausweichen! Schienenfahrzeuge haben aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften (Schienen binden!) einige Vor- und Sonderrechte in der StVO, das für (Wiener) RadlerInnen alltags herausragende und schwer zu überhörende ist: Schienenkörper verlassen wenn die Straßenbahn kommt! Daher kommt auch ihr Name: sie bimmelt nämlich dann unüberhörbar. Das bezieht sich tatsächlich auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/straba.jpeg" rel="shadowbox[sbpost-2661];player=img;"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-2662" title="straba" src="http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/straba-150x150.jpg" alt="" width="93" height="93" /></a>Ja, dann muss man auch als RadelndeR ausweichen! Schienenfahrzeuge haben aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften (Schienen binden!) einige Vor- und Sonderrechte in der StVO, das für (Wiener) RadlerInnen alltags herausragende und schwer zu überhörende ist: Schienenkörper verlassen wenn die Straßenbahn kommt! Daher kommt auch ihr Name: sie bimmelt nämlich dann unüberhörbar. Das bezieht sich tatsächlich auf StVO §28.</p>
<p><span id="more-2661"></span></p>
<p><em><strong>§ 28.  Schienenfahrzeuge.</strong></em><br />
<em> (2) Sofern sich aus den Bestimmungen des § 19 Abs. 2 bis 6 über den Vorrang nichts anderes ergibt, haben beim Herannahen eines Schienenfahrzeuges <strong>andere Straßenbenützer die Gleise jedenfalls so rasch wie möglich zu verlassen</strong>, um dem Schienenfahrzeug Platz zu machen; beim Halten auf Gleisen müssen die Lenker während der Betriebszeiten der Schienenfahrzeuge im Fahrzeug verbleiben, um dieser Verpflichtung nachkommen zu können. Unmittelbar vor und unmittelbar nach dem Vorüberfahren eines Schienenfahrzeuges dürfen die Gleise nicht überquert werden. Bodenmarkierungen für das Einordnen der Fahrzeuge vor Kreuzungen sind ungeachtet der Bestimmungen dieses Absatzes zu beachten. Bodenschwellen oder ähnliche bauliche Einrichtungen, die entlang von Gleisen angebracht sind, dürfen nicht überfahren werden.</em></p>
<p>Dennoch wäre ein ertwas weniger herrischer und sensiblerer Umgang mit dem &#8220;Schienen-Hindernis RadfahrerIn&#8221; gerade seitens Wiener Linien Chauffeure angebracht, finden wir: Nicht immer kann man sich in Luft auflösen, siehe: geparkte Autos überall.</p>
<p>Auch interessant &#8211; einer Bim darf man links ausweichen:</p>
<p><em>§10 &#8211; 1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat einem entgegenkommenden Fahrzeug rechtzeitig und ausreichend nach rechts auszuweichen. Einem entgegenkommenden Schienenfahrzeug ist jedoch, wenn der Abstand zwischen ihm und dem Fahrbahnrand ein Ausweichen nach rechts nicht zuläßt, unter Bedachtnahme auf den Gegenverkehr nach links auszuweichen.</em></p>
<p><em>(Die rechtliche Auskunft kommt wie immer von <a title="pkr" href="http://http://pkr.at/" target="_blank">Kanzlei Pepelnik&amp;Karl</a>. Danke!)<br />
</em></p>
<p><a href="http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/straba.jpeg" rel="shadowbox[sbpost-2661];player=img;"><img class="alignnone size-full wp-image-2662" title="straba" src="http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/straba.jpeg" alt="" width="512" height="341" /></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wo melden wenn etwas nicht passt oder nichts passiert?</title>
		<link>http://lobby.ig-fahrrad.org/wo-melden-wenn-was-nicht-passt/</link>
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		<pubDate>Thu, 27 Jan 2011 07:00:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>martin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Radgeber]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Schneeberg mitten auf dem Radweg, ein Loch im Asphalt, eine Baustelle ohne Umleitung: Wo kann Radfahrer_in kleinere Mängel melden, damit rasch etwas passiert? Und wo kann nachgewassert werden, wenn dann trotzdem ewig nichts passiert?

Wir haben versucht die Hotlines, Kontaktformulare und E-Mailadressen der zuständigen Stellen Wiens zusammenzutragen und sagen gleich vorweg: Ein transparentes, übersichtliches Meldesystem nach Kopenhagener Vorbild ist auch für Wien dringend erforderlich!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/schneeräumung011.jpg" rel="shadowbox[sbpost-2270];player=img;"><img class="size-medium wp-image-2313 alignleft" title="schneeräumung01" src="http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/schneeräumung011-300x260.jpg" alt="" width="124" height="107" /></a>Ein Schneeberg mitten auf dem Radweg, ein Loch im Asphalt, eine Baustelle ohne Umleitung: Wo können RadfahrerInnen kleinere Mängel melden, damit rasch etwas passiert? Und wo kann nachgewassert werden, wenn dann trotzdem ewig nichts passiert? Wir haben versucht die Hotlines, Kontaktformulare und E-Mailadressen der zuständigen Stellen Wiens zusammenzutragen und sagen gleich vorweg: Ein transparentes und übersichtliches Meldesystem nach &#8212; wie so oft &#8212; Kopenhagener Vorbild ist auch für Wien dringend erforderlich!</p>
<p><span id="more-2270"></span></p>
<h2>Meldestellen</h2>
<p><span style="color: #000000;"><em><span style="color: #ff0000;">Seit 6.12.2011 neu:</span> Der <a href="http://lobby.ig-fahrrad.org/radkummerkasten/">RadKummerKasten</a> der Radlobby.IGF</em></span></p>
<p>Zuständig fürs Radverkehrsnetz ist (der in Wien sogenannte) <strong>Radwegkoordinator Ing. Franz Blaha von der Magistratsabteilung 46</strong>. Er nimmt gerne Mängelberichte und Beschwerden per E-Mail oder Telefon entgegen und leitet diese an die zuständigen Stellen weiter. Als Feedback gibt es auf jeden Fall eine Eingangsbestätigung, und oft auch einen Fortschrittsbericht.</p>
<ul>
<li>E-Mail: <a href="mailto:franz.blaha@wien.gv.at">franz.blaha@wien.gv.at</a></li>
<li>Tel.: 01-81114-92981</li>
</ul>
<p>Der Radwegkoordinator ist übrigens auch für den Inhalt der<a href="http://www.wien.gv.at/verkehr/radfahren/" target="_blank"> Radfahrseiten auf wien.gv.at </a>mitsamt den Unterseiten verantwortlich. Falls ihr für diese Seiten also Verbesserungs- oder Korrekturwünsche anbringen wollt, bitte sich ebenfalls an Blaha zu wenden.</p>
<p>Eine weitere Möglichkeit ist der zentrale Wiener <strong>Bürgerdienst (MA 55)</strong>. Dieser leitet die Infos ebenfalls an die jeweils zuständige Stelle und informiert sehr zuverlässig über die weiteren (Fort-)schritte.</p>
<ul>
<li>Onlineformular: <a href="http://www.wien.gv.at/buergeranliegen/f_buerger/advcgi/buergeranliegen/buerger_start" target="_blank">www.wien.gv.at/buergeranliegen/f_buerger/advcgi/buergeranliegen/buerger_start</a></li>
<li>Tel.: 01-50255 (Montag bis Freitag (werktags) von 7.30 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 17.30 Uhr, danach jeweils bis 18 Uhr Journaldienst)</li>
</ul>
<p>Auf Bezirksebene gibt es dann noch die <strong>Bürgerdienstaußenstellen</strong>, für Probleme im jeweiligen Bezirk, aber unabhängig davon ob das Anliegen nun in die Zuständigkeit des Bezirks oder der Stadt Wien fallen:</p>
<ul>
<li>E-Mail: <a href="mailto:kanzlei-aXX@ma55.wien.gv.at ">kanzlei-aXX@ma55.wien.gv.at</a> (&#8216;XX&#8217; ersetzen durch die Bezirkenummer: 01 bis 23)</li>
<li>Tel.: 01-50255-XX  (&#8216;XX&#8217; ersetzen durch die Bezirkenummer: 01 bis 23)</li>
<li>Siehe auch: <a href="http://www.wien.gv.at/buergerdienst/bezirke/index.html" target="_blank">www.wien.gv.at/buergerdienst/bezirke/index.html</a></li>
</ul>
<p>Die <strong>Straßenverwaltung und Straßenbau, Kundenzentrum (MA 28)</strong> ist auch für Schadensmeldung im öffentlichen Straßennetz (Fahrbahn, Gehsteig, Radweg, Gleiskörper, Haltestelle, Unbefestigte Fläche, Verkehrszeichen, Bodenmarkierung, Straßenbenennungstafel, etc.) zuständig.</p>
<ul>
<li>Onlineformular: <a href="https://www.wien.gv.at/formulare/verkehr/strassen/schaden/" target="_blank">www.wien.gv.at/formulare/verkehr/strassen/schaden/</a></li>
<li>Tel.: 01-4000-49600 (Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.30 Uhr, Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr)</li>
</ul>
<p>Bei &#8220;Gefahr im Verzug&#8221; wird außerhalb der Dienstzeiten hier ersucht den <strong>Permanenzdienst </strong>zu verständigen:</p>
<ul>
<li>Tel.: 01-4000-8280 bzw. 01-53199-51230 (0-24 Uhr)</li>
</ul>
<p>Die <strong>Infoline Straße und Verkehr (MA 46)</strong> nimmt Meldungen über Schlaglöcher, Frostaufbrüche, Gehsteigabsenkungen, wackelnde Kanaldeckel und von ausgefallenen Straßenlampen und öffentlichen Uhren, Verkehrslichtsignalanlagen (Ampeln) oder defekten beleuchteten Verkehrszeichen und Wegweisern entgegen:</p>
<ul>
<li>Tel.: 01-95559  (täglich von 7 bis 18 Uhr)</li>
</ul>
<p><strong>Schneetelefon / Misttelefon (MA 48)</strong><br />
Hier können Hinweise für unzureichend geräumte Radwege abgegeben werden.</p>
<ul>
<li>Tel.: 01-54648</li>
</ul>
<p>Speziell für Störungsmeldungen an Verkehrslichtsignalen und Beleuchtungsanlagen bietet sich das <strong>Wiener Lichttelefon (MA 33) </strong>an:</p>
<ul>
<li>Onlineformular: <a href="https://www.wien.gv.at/formulare/licht/stoerung/" target="_blank">www.wien.gv.at/formulare/licht/stoerung/</a></li>
<li>Tel.: 0800-338033 (0 bis 24 Uhr)</li>
</ul>
<p>Im Falle von <strong>zugeparkten Radwegen</strong> oder <strong>verstellten Fahrradabstellanlagen</strong> können wir auf die Seiten der ARGUS hinweisen: <a href="http://www.argus.or.at/tipps/verparkte_radfahranlage" target="_blank">Verparkte Radfahranlage</a> und <a href="http://www.argus.or.at/tipps/entfernen_fahrradleichen" target="_blank">Entfernen Fahrradleichen</a></p>
<p>Und zum Schluss, und auch nur dann wenn wirklich gar nichts mehr hilft, die<strong> Telefonseelsorge</strong>:</p>
<ul>
<li>Tel.: 142 (0 bis 24 Uhr)</li>
</ul>
<h2>Kein Salzamt</h2>
<p><a href="http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/hut.jpg" rel="shadowbox[sbpost-2270];player=img;"><img class="size-medium wp-image-2317 alignleft" title="hut" src="http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/hut-300x200.jpg" alt="" width="189" height="126" /></a></p>
<p><strong> </strong>Unsere Erfahrungen mit den oben genannten Ansprechstellen zeigen, dass es sich durchaus lohnt kleinere Mängel und Probleme zu melden, denn diese werden meistens prompt, in manchen Fällen sogar innerhalb von wenigen Stunden behoben.</p>
<p>Wir bekommen es hier also nicht mit dem Salzamt zu tun, dennoch ist die Vielfalt von Ansprechstellen etwas verwirrend. Und was vor allem fehlt ist Transparenz. Unheimlich praktisch wäre es ja zu wissen ob der jeweilige Mangel bereits von anderen gemeldet wurde, und vor allem die Info ob und wann eine Behebung erfolgen kann, also ein &#8220;Bug-tracking&#8221;.</p>
<h2>Zentrales Melde- und Trackingsystem</h2>
<p>Hier hat Kopenhagen wieder einmal die Nase vorn. Die Stadtverwaltung der Fahrradhauptstadt Nr.1 hat sich ganz einfach die ehemalige <a href="http://archiv.wien.gruene.at/bikemap/radfalle" target="_blank">&#8220;Radfalle&#8221;</a> der Wiener Grünen genauer angeschaut und die Idee weiterentwickelt.  Herausgekommen ist dabei die Internetseite <a href="http://www.kk.dk/givetpraj" target="_blank">&#8220;Give et praj&#8221;</a> (&#8220;Gib uns Hinweise&#8221;, hier auch computerübersetzt ins <a href="http://translate.google.com/translate?hl=de&amp;sl=da&amp;tl=en&amp;u=http%3A%2F%2Fwww.kk.dk%2Fgivetpraj" target="_blank">Englische</a> und <a href="http://translate.google.com/translate?hl=de&amp;sl=da&amp;tl=de&amp;u=http%3A%2F%2Fwww.kk.dk%2Fgivetpraj" target="_blank">Deutsche</a>.)</p>
<p>Schadensmeldungen können von den Benutzer_innen einfach in einen Stadplan eingetragen und deren Behandlung verfolgt werden. Damit sind auch schon die wichtigsten Vorteile eines solchen Onlinesystems gegenüber Hotline, E-Mailkontakt und Webformular beschrieben:</p>
<p><a href="http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/givetpraj3.png" rel="shadowbox[sbpost-2270];player=img;"><img class="size-full wp-image-2323 alignright" title="givetpraj" src="http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/givetpraj3.png" alt="" width="194" height="153" /></a><strong>Übersichtlichkeit </strong>– Ist die Störung bereits gemeldet worden? Wenn ja dann, kann ich mir die Arbeit sparen und brauche höchstens einen &#8220;me too&#8221; Knopf zu drücken um der Sache mehr Gewicht zu verleihen, bzw. über den Fortlauf informiert zu werden. Im dänischen Modell wird das wie auch bei der Radfalle durch einfache grafische Darstellung in einer Karte erreicht, eine lästiges Suche in Tabellen entfällt.</p>
<p><strong>Direkte Trackingmöglichkeit</strong> – Was passiert mit der Störung? Bei &#8220;Giv et praj&#8221; kommt ein einfaches Ampelsystem zum Einsatz: Rote Fahne heißt, die Störung ist frisch eingetragen; Gelb heißt, die Störung ist bestätigt und wird so bald wie möglich behoben; und bei Grün ist wieder alles in Ordnung. Zusätzlich können die Benutzer_innen noch per E-Mail über den Fortschritt informiert werden.</p>
<p>Die mittels &#8220;Giv et praj&#8221; gemeldeten Schäden werden übrigens im Durchschnitt schon nach eineinhalb Tagen behoben. Und weiter zu verbessern wäre das System eigentlich nur noch durch eine Handyapplikation mit der GPS-Position, Fotos und erklärender Sound/Text direkt vom aktuellen Ort verschickt werden könnten.</p>
<p><strong>Fazit: </strong>Ein derartiges Online-Meldesystem könnten wir in Wien auch gut gebrauchen.</p>
<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;-</p>
<p>Andere Beispiele für Onlinesysteme:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.fixmystreet.com/" target="_blank">fixmystreet.com</a></li>
<li><a href="http://www.fillthathole.org.uk" target="_blank">fillthathole.org.uk</a> (mit iPhone-App)</li>
</ul>
<p>(für weitere Nennungen sind wir dankbar)</p>
<div id="_mcePaste" style="position: absolute; left: -10000px; top: 0px; width: 1px; height: 1px; overflow: hidden;">Schadensmeldung<br />
Wo melden wenn was nicht passtEin Schneeberg mitten auf dem Radweg, ein Loch im Asphalt, eine Baustelle ohne Umleitung: Wo kann Radfahrer_in kleinere Mängel melden, damit rasch etwas passiert? Und wo kann nachgewassert werden, wenn dann trotzdem ewig nichts passiert?Wir haben versucht die Hotlines, Kontaktformulare und E-Mailadressen der zuständigen Stellen Wiens zusammenzutragen &#8212; ohne Anspruch auf Vollständigkeit &#8212; und sagen gleich vorweg: Ein transparentes, übersichtliches Meldesystem nach Kopenhagener Vorbild &#8212; wie so oft &#8212; ist auch für Wien dringend erforderlich!</p>
<p>RADWEGKOORDINATOR (MA 46)</p>
<p>Zuständig fürs Radverkehrsnetz ist der in Wien sogenannte &#8220;Radweg&#8221;-Koordinator Ing. Franz Blaha von der Magistratsabteilung 46. Er nimmt gerne Mängelberichte und Beschwerden per E-Mail oder Telefon entgegen und leitet diese an die zuständigen Stellen weiter. Als Feedback gibt es auf jeden Fall eine Eingangsbestätigung, und oft auch einen Fortschrittsbericht.</p>
<p>E-Mail: franz.blaha@wien.gv.at<br />
Tel.: 01-81114-92981</p>
<p>Der Radwegkoordinator ist übrigens auch für den Inhalt von http://www.wien.gv.at/verkehr/radfahren/ mitsamt den Unterseiten verantwortlich. Falls ihr für diese Seiten also Verbesserungs- oder Korrekturwünsche anbringen wollt, bitte sich ebenfalls an Blaha zu wenden.</p>
<p>BÜRGERDIENST (MA 55)</p>
<p>Eine weitere Möglichkeit ist der zentrale Wiener &#8220;Bürgerdienst&#8221;. Dieser leitet die Infos ebenfalls an die jeweils zuständige Stelle und informiert sehr zuverlässig über die weiteren (Fort-)schritte.</p>
<p>Onlineformular: http://www.wien.gv.at/buergeranliegen/f_buerger/advcgi/buergeranliegen/buerger_start<br />
Tel.: 01-50255 (Montag bis Freitag (werktags) von 7.30 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 17.30 Uhr, danach jeweils bis 18 Uhr Journaldienst)</p>
<p>Auf Bezirksebene gibt es dann noch die Bürgerdienstaußenstellen, für Probleme im jeweiligen Bezirk, aber unabhängig davon ob das Anliegen nun in die Zuständigkeit des Bezirks oder der Stadt Wien fallen:</p>
<p>E-Mail: kanzlei-aXX@ma55.wien.gv.at (XX ersetzen durch die Nummer des Bezirks: 01 bis 23)<br />
Tel.: 01-50255-XX (XX ersetzen durch die Nummer des Bezirks: 01 bis 23)<br />
Siehe auch: http://www.wien.gv.at/buergerdienst/bezirksstellen.html</p>
<p>WEITERE MELDESTELLEN</p>
<p>Straßenverwaltung und Straßenbau, Kundenzentrum (MA 28)<br />
Für Schadensmeldung im öffentlichen Straßennetz (Fahrbahn, Gehsteig, Radweg, Gleiskörper, Haltestelle, Unbefestigte Fläche, Verkehrszeichen, Bodenmarkierung, Straßenbenennungstafel, etc.)<br />
Onlineformular: https://www.wien.gv.at/formulare/verkehr/strassen/schaden/<br />
Tel.: 01-4000-49600 (Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.30 Uhr, Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr)</p>
<p>Bei &#8220;Gefahr im Verzug&#8221; wird hier ersucht den Permanenzdienst zu verständigen:<br />
Tel.: 01-4000-8280 bzw. 01-53199-51230 (0-24 Uhr)</p>
<p>&#8220;Infoline Straße und Verkehr&#8221; (MA 46)<br />
Für Auskünfte zu Halteverboten, zur Genehmigung von Fahrzeugen sowie zu den Themen Radverkehr und Verkehrssicherheit, Meldungsannahme über Schlaglöcher, Frostaufbrüche, Gehsteigabsenkungen, wackelnde Kanaldeckel und von ausgefallenen Straßenlampen und öffentlichen Uhren, Verkehrslichtsignalanlagen (Ampeln) oder defekten beleuchteten Verkehrszeichen und Wegweisern<br />
Tel.: 01-95559  (täglich von 7 bis 18 Uhr),</p>
<p>Schneetelefon / Misttelefon (MA 48)<br />
Hier können Hinweise für unzureichend geräumte Radwege abgegeben werden.<br />
Tel.: 01-54648<br />
Ein Plan mit den (angeblich) geräumten Radwegen findet sich unter:</p>
<p>http://www.wien.gv.at/verkehr/radfahren/pdf/winterraeumung.pdf</p>
<p>Speziell für Störungsmeldungen an Verkehrslichtsignalen und Beleuchtungsanlagen bietet sich das Wiener Lichttelefon (MA 33) an:</p>
<p>Onlineformular: https://www.wien.gv.at/formulare/licht/stoerung/<br />
Tel.: 0800-338033 (0 bis 24 Uhr)</p>
<p>Im Falle von zugeparkten Radwegen oder verstellten Fahrradabstellanlagen möchten wir auf die Seiten der ARGUS hinweisen: Verparkte Radfahranlage (http://www.argus.or.at/tipps/verparkte_radfahranlage) und Entfernen Fahrradleichen (http://www.argus.or.at/tipps/entfernen_fahrradleichen)</p>
<p>Und zum Schluss, und auch nur dann wenn wirklich gar nichts mehr hilft, die Telefonseelsorge: Tel.: 142 (0 bis 24 Uhr)</p>
<p>KEIN SALZAMT</p>
<p>Unsere Erfahrungen mit den oben genannten Ansprechstellen zeigen, dass es sich durchaus lohnt kleinere Mängel und Probleme zu melden, denn diese werden meistens prompt, in manchen Fällen sogar innerhalb von wenigen Stunden behoben.</p>
<p>Wir bekommen es hier also nicht mit dem Salzamt zu tun, dennoch ist die Vielfalt von Ansprechstellen etwas verwirrend. Und was vor allem fehlt ist Transparenz. Unheimlich praktisch wäre es ja zu wissen ob der jeweilige Mangel bereits von anderen gemeldet wurde, und vor allem die Info ob und wann eine Behebung erfolgen kann, also ein &#8220;Bug-tracking&#8221;.</p>
<p>ZENTRALES MELDE- UND TRACKINGSYSTEM</p>
<p>Hier hat Kopenhagen wieder einmal die Nase vorn. Die Stadtverwaltung der Fahrradhauptstadt Nr.1 hat sich ganz einfach die ehemalige &#8220;Radfalle&#8221; der Wiener Grünen genauer angeschaut und die Idee weiterentwickelt. Herausgekommen ist dabei die Internetseite &#8220;Give et praj&#8221; (http://www.kk.dk/givetpraj) (&#8216;Gib uns Hinweise&#8217;) Hier computerübersetzt ins Englische (http://translate.google.com/translate?hl=de&amp;sl=da&amp;tl=en&amp;u=http%3A%2F%2Fwww.kk.dk%2Fgivetpraj) und Deutsche (http://translate.google.com/translate?hl=de&amp;sl=da&amp;tl=en&amp;u=http%3A%2F%2Fwww.kk.dk%2Fgivetpraj).</p>
<p>Schadensmeldungen können von den Benutzer_innen einfach in einen Stadplan eingetragen und deren Behandlung verfolgt werden. Damit sind auch schon die wichtigsten Vorteile eines solchen Onlinesystems gegenüber Hotline, E-Mailkontakt und Webformular beschrieben:</p>
<p>* Übersichtlichkeit &#8211; Ist die Störung bereits gemeldet worden? Wenn ja dann, kann ich mir die Arbeit sparen und brauche höchstens einen &#8220;me too&#8221; Knopf zu drücken um der Sache mehr Gewicht zu verleihen, bzw. über den Fortlauf informiert zu werden. Im dänischen Modell wird das wie auch bei der Radfalle durch einfache grafische Darstellung in einer Karte erreicht, eine lästiges Suche in Tabellen entfällt.</p>
<p>* Direkte Trackingmöglichkeit &#8211; Was passiert mit der Störung? Bei &#8220;Giv et praj&#8221; kommt ein einfaches Ampelsystem zum Einsatz: Rote Fahne heißt, die Störung ist frisch eingetragen; Gelb heißt, die Störung ist bestätigt und wird so bald wie möglich behoben; und bei Grün ist wieder alles in Ordnung. Zusätzlich können die Benutzer_innen noch per E-Mail über den Fortschritt informiert werden.</p>
<p>Die mittels &#8220;Giv et praj&#8221; gemeldeten Schäden werden übrigens im Durchschnitt schon nach eineinhalb Tagen behoben. Das könnte Wien auch gut gebrauchen.</p>
<p>Weitere Onlinesysteme z.B: http://www.fixmystreet.com/, http://www.fillthathole.org.uk/ (für weitere Nennungen sind wir dankbar)</p>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Fahr sicher Rad!</title>
		<link>http://lobby.ig-fahrrad.org/fahr-sicher-rad/</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Aug 2010 10:22:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alec</dc:creator>
				<category><![CDATA[Radgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherer Alltag]]></category>

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		<description><![CDATA[Alle unsere Überlegungen, Erfahrungen ud Überzeugungen, wie mensch als RadfahrerIn sicher im Alltagverkehr uterwegs sein kann, haben wir heuer in ein Kursprogramm verpackt, das von theoretischen Grundlagen über Fahrübungen im Schonraum zu Training im Verkehr führt: FahrSicherRad.at. Falls du WiederaufsteigerIn bist doer mehr über die StVO wissen willst: Komm fahr mit!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Alle unsere Überlegungen, Erfahrungen ud Überzeugungen, wie mensch als RadfahrerIn sicher im Alltagverkehr uterwegs sein kann, haben wir heuer in ein Kursprogramm verpackt, das von theoretischen Grundlagen über Fahrübungen im Schonraum zu Training im Verkehr führt: <a href="http://FahrSicherRad.at">FahrSicherRad.at</a>. Falls du WiederaufsteigerIn bist doer mehr über die StVO wissen willst: Komm fahr mit!</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Förderungen für Radfahrende?</title>
		<link>http://lobby.ig-fahrrad.org/foerderungen-fuer-radfahrende/</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Aug 2010 10:13:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alec</dc:creator>
				<category><![CDATA[Radgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsfragen]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Autoverkehr ist von Kostenwahrheit ja weit entfernt, über 50% der Gesamtkosten werden vom Steuerzahler getragen. Beim Rad ists anders: Nur manche Aspekte des Radverkehrs werden vereinzelt, unterschiedlich und kreuz&#38;quer gefördert, je nach Bundesland, Radfahrzeug und -abstellanlage. Wir haben hier einige Links zu Förderungs-Übersichten zusammengestellt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit! Seht selbst&#8230; Fahrradabstellanlagen Förderung: http://www.klimaaktiv.at/article/articleview/83738/1/11995 Fahrradanhänger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Autoverkehr ist von Kostenwahrheit ja weit entfernt, über 50% der Gesamtkosten werden vom Steuerzahler getragen. Beim Rad ists anders: Nur manche Aspekte des Radverkehrs werden vereinzelt, unterschiedlich und kreuz&amp;quer gefördert, je nach Bundesland, Radfahrzeug und -abstellanlage. Wir haben hier einige Links zu Förderungs-Übersichten zusammengestellt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit! Seht selbst&#8230;</p>
<p><span id="more-1807"></span></p>
<p>Fahrradabstellanlagen Förderung: <a href="http://www.klimaaktiv.at/article/articleview/83738/1/11995" target="_blank">http://www.klimaaktiv.at/article/articleview/83738/1/11995</a></p>
<p>Fahrradanhänger Förderung: <a href="http://www.klimaaktiv.at/article/articleview/83739/1/11995" target="_blank">http://www.klimaaktiv.at/article/articleview/83739/1/11995</a></p>
<p>Überblick Elektro-Fahrradförderung in Österreich: <a href="http://www.klimaaktiv.at/article/articleview/75070/1/11995" target="_blank">http://www.klimaaktiv.at/article/articleview/75070/1/11995</a></p>
<p>Vorteile z.B. Kilometergeld: <a href="http://www.klimaaktiv.at/article/articleview/69066/1/24638">http://www.klimaaktiv.at/article/articleview/69066/1/24638</a></p>
<p>Förderungsrichtlinien Öffentliche Abstellanlagen Stadt Wien: <a href="http://lobby.ig-fahrrad.org/download/12/" target="_blank">http://lobby.ig-fahrrad.org/download/12/</a></p>
<p>Förderungsrichtlinien Private Abstellanlagen Stadt Wien: <a href="http://lobby.ig-fahrrad.org/download/11/" target="_blank">http://lobby.ig-fahrrad.org/download/11/</a></p>
<p>Förderungsrichtlinien Radinfrastruktur Stadt Wien 09: <a href="http://lobby.ig-fahrrad.org/download/10/" target="_blank">http://lobby.ig-fahrrad.org/download/10/</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Alkohol und Fahrrad</title>
		<link>http://lobby.ig-fahrrad.org/alkohol-und-fahrrad/</link>
		<comments>http://lobby.ig-fahrrad.org/alkohol-und-fahrrad/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 20 Nov 2009 22:13:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alec</dc:creator>
				<category><![CDATA[Radgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsfragen]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir beziehen uns hier bei diesem heißen Thema auf einen Artikel und  Interview des Online-Standards mit unserem allerliebsten IGF-Anwalt und StVO-Experten Johannes Pepelnik. Lest selbst: &#8220;Was passiert, wenn man alkoholisiert mit dem Fahrrad aufgehalten wird? Kann man deswegen seinen Führerschein verlieren? Laut Auskunft der Polizei: Nein. Nur weil man mit dem Fahrrad betrunken unterwegs war, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir beziehen uns hier bei diesem heißen Thema auf einen <a title="standard.at" href="http://derstandard.at/1256745630498/Rechtsfragen-Angetrankelt-mit-dem-Fahrrad-unterwegs" target="_blank">Artikel und  Interview des Online-Standards</a> mit unserem allerliebsten IGF-Anwalt und StVO-Experten <a title="pepelnik" href="http://www.pepelnik-karl.at/" target="_blank">Johannes Pepelnik.</a> Lest selbst:</p>
<p>&#8220;Was passiert, wenn man alkoholisiert mit dem Fahrrad aufgehalten wird? Kann man deswegen seinen Führerschein verlieren? Laut Auskunft der Polizei: Nein. Nur weil man mit dem Fahrrad betrunken unterwegs war, verliert man nicht den Führerschein.<br />
<span id="more-1088"></span></p>
<p>Die Lenkberechtigung kann einem dann entzogen werden, wenn zu befürchten ist, dass jemand aufgrund übermäßigen Alkoholgenusses regelmäßig nicht in der Lage ist, die Risiken des Verkehrs richtig einzuschätzen. Sprich: Einem starken Alkoholiker kann der Zettel gezupft werden, weil zu befürchten ist, dass er angetrankelt fährt.</p>
<p>Wird ein betrunkener Radfahrer angehalten und stellt sich heraus, dass er einen Führerschein hat, bekommt er einen Vermerk bei der Führerschein-Stelle. Gesellt sich dieser Vermerk zu einer Reihe von anderen Alko-Eintragungen, ist klar, dass unser Radfahrer regelmäßig betrunken am Straßenverkehr teilnimmt. Das hat dann den Entzug der Lenkberechtigung zur Folge.</p>
<p><strong>Das sagt der Anwalt</strong><br />
Rechtsanwalt und Vertrauensanwalt der IG Fahrrad Dr. Johannes Pepelnik sieht die Sache vorsichtiger: &#8220;Nach § 39 FSG haben Polizisten Führerschein und Mopedausweis vorläufig abzunehmen, wenn ein Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l (0,8 Promille) oder mehr oder ein Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder mehr festgestellt wurde, auch wenn anzunehmen ist, dass der Lenker in diesem Zustand kein Kraftfahrzeug mehr lenken oder in Betrieb nehmen wird. Nur zur Ergänzung: Nach § 5 StVO gilt: Die Polizei ist berechtigt, Radfahrer, bei denen der Alkoholgehalt des Blutes 0,5 g/l (0,5 Promille) oder mehr oder der Alkoholgehalt der Atemluft 0,25 mg/l oder mehr beträgt, an der Lenkung oder Inbetriebnahme ihres Fahrrades zu hindern. Kurz: Wenn einen die Exekutive schwer angesoffen am Fahrrad erwischt, kann sie einem sehr wohl den Führerschein entziehen. In der Praxis wird sie es wohl nur nicht so streng halten. Problematisch ist die Sache aber bei Kran-Führerscheinen, Taxi-Scheinen, Bus-Führerschein und anderen Lenkberechtigungen, die man beruflich braucht.&#8221;</p>
<p>Nicht nur Berufskraftfahrer setzen allzu leicht ihren Zettel aufs Spiel, seit 2006 kann einem wegen eines Alko-Delikts auch der Moped-Schein verwehrt werden. Nur ein Grund, für Pepelnik, sich für eine höhere Promille-Grenze fürs Fahrradfahren einzusetzen. &#8220;In der Stadt ist es ja noch relativ einfach, sich ein Taxi zu nehmen. Am Land, wo es keinen Bus und kein Taxi gibt, kommt man dann gar nicht mehr nach Hause. Und wen außer sich selbst will man mit 1,0 Promille am Fahrrad schon gefährden, wenn es eh keine anderen Verkehrsteilnehmer gibt?&#8221;</p>
<p>Soweit Johannes Pepelnik und der Online-Standard. Aus letzterem stammt übrigens auch <a title="derstandard" href="http://derstandard.at/1256744567743/Statistik-Nur-zehn-Prozent-glauben-an-einen-moeglichen-Unfall" target="_blank">dieses Zitat</a> zu den Gefahren von KFZ &amp; Biergenuss: &#8220;<em>Die Zahl der Todesopfer durch Alkohol am Steuer ist heuer im Vergleich zum Vorjahr um 35 Prozent gestiegen.</em>&#8221; Und Todesopfer durch Alkohol am Lenker? Eben.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Die Strassenbahnschiene und Ich</title>
		<link>http://lobby.ig-fahrrad.org/strassenbahnschiene/</link>
		<comments>http://lobby.ig-fahrrad.org/strassenbahnschiene/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 14 Oct 2009 14:01:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alec</dc:creator>
				<category><![CDATA[Radgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherer Alltag]]></category>

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		<description><![CDATA[Von User M. erreicht uns folgende Anfrage, die ja alle RadlerInnen in Wien, der Stadt mit dem längsten Straßenbahnnetz Europas, dauernd beschäftigt: Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin eventuell ein Hosenscheißer, aber ich habe beim Radfahren auf Straßen mit Straßenbahnschienen immer ein sehr ungutes Gefühl, weil ich mit den Reifen nicht in den Schienen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Von User M. erreicht uns folgende Anfrage, die ja alle RadlerInnen in Wien, der Stadt mit dem längsten Straßenbahnnetz Europas, dauernd beschäftigt:<span id="more-1010"></span></p>
<blockquote><p>Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin eventuell ein Hosenscheißer, aber ich habe beim Radfahren auf Straßen mit Straßenbahnschienen immer ein sehr ungutes Gefühl, weil ich mit den Reifen nicht in den Schienen landen will:</p>
<p>- Fahre ich rechts von den Schienen, habe ich nur einen sehr schmalen Streifen frei, auf dem dann meistens noch Gullideckel, Streusplit und sich öffnende Autotüren zu finden sind.</p>
<p>- Fahre ich zwischen den Schienen, werde ich (verständlicherweise) von den dahinterfahrenden Autofahrern angehupt, was mich auch nicht besonders fröhlich stimmt.</p>
<p>Gibts da irgendeinen praktikablen Weg? Radwege sind ja in Wien leider nicht wirklich eine Alternative, da ich nicht sooo viel Zeit habe, um die entsprechenden Umwege zu fahren.</p></blockquote>
<p>Also Hosenscheißerr&#8230; nö, damit haben wir alle zu kämpfen und fast jedeN hats schon mal auf dem Gleis erwischt, ausgerutscht meistens. Was sagt denn der <a title="falter" href="http://www.falter.at/web/shop/detail.php?id=29634&amp;motif_id=10&amp;SESSID=c2b6bf699ba6f1623fb96a7c9340e6da" target="_blank">Schlaue Radgeber</a> dazu, der ja von IG Fahrrads Alec mitverfasst wurde?</p>
<p>Die Stadt Wien besitzt mit rund 179 Kilometern Gesamtgleislänge das viertgrößte Straßenbahnnetz der Welt. Das ist schön für eine Vorzeigestadt des Öffentlichen Verkehrs – aber mühsam für wenig erfahrene RadfahrerInnen. Zu Recht sind für jene Straßenbahngleise gefürchtete Hindernisse, die Angst, durch „Einfädeln“ ins Gleis oder Wegrutschen zu Sturz zu kommen, ist groß. Oft wird eine Ausflucht in möglichst breiter Bereifung gesucht, jedoch ist mit der richtigen Fahrtechnik und dem mit der Erfahrung steigenden Selbstvertrauen auch ein Bimgleis keine Falle mehr. Das Kreuzen eines Gleises in Fahrtrichtung kommt naturgemäß auf jeder Fahrt mehrfach vor und ist gerade beim Anblick sich öffnender Türen, ausparkender Autos oder vortretender FußgängerInnen unvermeidlich. Dabei ist neben einem kühlen Kopf vor allem der Anfahrtswinkel ans Gleis (mindestens 45°) und die Konzentration auf die Einhaltung der Körperspannung (gestreckte Arme, Ellbogen nach außen) wichtig.</p>
<p>Gerade beim Annähern an vorgezogene Haltestellenkaps, die ja nur eine schmale Spur zwischen Gehsteigkante und Gleis freilassen, ist es wichtig, rechtzeitig an den Wechsel übers Gleis zu denken, sich mit Schulterblick zu vergewissern, ob kein Auto (oder kein anderer Radler) gerade zum Überholen ansetzt und diese im besten Falle mit einem Handzeichen zu verständigen &#8211; bevor man das Gleis kreuzt, einhändig ist dies nicht zu empfehlen! (&#8230;) In diesen Situationen müssen viele Handlungen und Entscheidungen in kürzester Zeit getätigt werden – das kann schon mal zu Stressgefühlen führen, wenn man nicht rechtzeitig vor dem Kap mit den nötigen Abläufen beginnt.</p>
<p>Oft verstehen Autolenker den Grund für diese Manöver nicht, da sie ja nicht extra auf Details der Fahrbahnbeschaffenheit achten müssen, und reagieren unwirsch hupend auf diese &#8211; für sie so wirkende -  Verletzung des Rechtsfahrgebotes. Zu Unrecht, muss der Radfahrer doch nur so weit rechts fahren, wie er sich nicht selbst gefährdet.</p>
<p>Bei feuchtem und/oder eiskaltem Wetter werden Straßenbahngleise zusätzlich zur Rutschgefahr. Man reagiert am sichersten mit zusätzlicher leichter Verlangsamung und Vermeidung von Lenkmanövern direkt auf dem Gleis.</p>
<p>Besondere Vorsicht gilt auch beim Umgang mit den Schienenfahrzeugen selbst. Einer sich nähernden Straßenbahn ist laut StVO Platz zu machen, im Realfall ist das aber oft schwierig bis unmöglich – die Reihe parkender Autos lässt keinen Platz, die nächste Querstraße zum Ausweichen ist weit, auf den Gehsteig springen keine Option. Also: Geduld bewahren und hoffen, dass der Straßenbahnlenker die Problematik einsieht – ansonsten sollte man sein Geläute ignorieren bis zur Ausweichmöglichkeit oder Haltestelle.<em> (Das gilt auch fürs Hupen von Autolenkern, M.!) </em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://lobby.ig-fahrrad.org/strassenbahnschiene/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>6</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Das Auto als heilige Kuh?</title>
		<link>http://lobby.ig-fahrrad.org/das-auto-als-heilige-kuh/</link>
		<comments>http://lobby.ig-fahrrad.org/das-auto-als-heilige-kuh/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 24 Jul 2009 21:34:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alec</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsfragen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://lobby.ig-fahrrad.org/?p=813</guid>
		<description><![CDATA[Wir haben unseren Vertrauensanwalt und Rad-StVO-Experten Johannes Pepelnik zu folgendem alltäglichen Sonderfall befragt: Ein Radfahrer lehnt sich wartend auf der Straße, zB an einer Kreuzung bei Rot, an ein neben ihm stehendes Auto, um zB nicht abzusteigen zu müssen. Allzuoft sind ja Autos zur Stelle, warum sie nicht sinnbringend nutzen? Die Reaktion eines Polizisten auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir haben unseren Vertrauensanwalt und Rad-StVO-Experten Johannes Pepelnik zu folgendem alltäglichen Sonderfall befragt:</p>
<p><em>Ein Radfahrer lehnt sich wartend auf der Straße, zB an einer Kreuzung bei Rot, an ein neben ihm stehendes Auto, um zB nicht abzusteigen zu müssen. Allzuoft sind ja Autos zur Stelle, warum sie nicht sinnbringend nutzen? Die Reaktion eines Polizisten auf diese Frage war, das sei strafbar. Nun, ist dem so?</em></p>
<p>Gleich mal zusammenfassend: Ja, dem Österreicher (und auch Deutschen) ist das Auto heilig und trägt eine Art Energieschild um sich, das man nicht durchdringen sollte. Das ist ehrenrührig. Aber nein, es ist keine Sachberschädigung, jedoch als mögliche Besitzstörung klagbar. Ob diese Klage zum Nachteil des sich Am-Auto-Abstützenden ausgeht, kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden! Aber sicherheitshalber als passionierter Autoanlehner mal folgendes ausdrucken und mitführen&#8230;<span id="more-813"></span></p>
<p>Da meint also der Jurist dazu:, die folgenden Rechtsfragen stellen sich in diesem Zusammenhang:</p>
<p>1.) Strafrechtlich: Handelt es sich beim Anlehnen an ein fremdes Auto, um eine allenfalls versuchte Sachbeschädigung oder Nötigung?</p>
<p>Sachbeschädigung ist nach § 125 StGB, wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht. Der Strafrahmen beträgt bis zu 360 Tagessätzen Geldstrafe. Während die fremde Sache bei dem KfZ sicherlich gegeben ist, wird für die Tathandlung jedoch auch ein zerstören, beschädigen, verunstalten oder Unbrauchbarmachen gefordert. Unter Unbrauchbarmachen ist bereits das Ablassen von Luft aus einem Reifen zu verstehen. Verunstalten ist eine „erhebliche Veränderung der vom Berechtigtengewollten äußeren Erscheinung“. Da ich davon ausgehe dass eine solche beim bloßen Anlehnen nicht gegeben und gewollt ist, handelt es sich also schon objektiv nicht um eine Sachbeschädigung. Im übrigen müsste der Berechtigte einen Schaden haben, den er durch das Anlehnen aber nicht hat. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass es eine fahrlässige Sachbeschädigung (mit Ausnahmen) nicht gibt und daher für die Sachbeschädigung Vorsatz notwendig ist, das heißt der Radfahrer müsste es zumindest ernstlich für möglich halten und sich damit abfinden, dass das Auto beschädigt wird.</p>
<p>Nötigung ist nach § 105 StGB wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Der Strafrahmen hier beträgt ein bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Die größten Probleme in der rechtswissenschaftlichen Theorie zur Nötigung bereitet der Gewaltbegriff. Zumeist wird hierunter die Anwendung physischer Kraft von gewisser Schwere zur Überwindung eines tatsächlichen oder erwarteten Widerstandes verstanden. Unabhängig davon, ob ein Anlehnen eine Gewaltausübung darstellt, wird man jedoch davon ausgehen können, das das Anlehnen den Autofahrer ja nicht am weiterfahren hindern soll, sondern der Radfahrer sich sobald es der Autofahrer kann auch weiter bewegen möchte. Zur Nötigung fehlt es wohl einerseits an der Gewalt, aber auch an der abgenötigen Handlung.<br />
Abschließend sei auf den Unterschied zur BRD hingewiesen: In Deutschland stellen viele Handlungen des Straßenverkehrs eine Nötigung dar: zB Blockieren der Überholspur, Erzwingen des Überholens, Schneiden etc. In Österreich wären solche Handlungsweisen die gegenüber Radfahrern ausgeübt werden, wohl als „Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 StGB zu bestrafen.</p>
<p>2.) Verwaltungsrechtlich: Stellt die Straßenverkehrsordnung ein solches Verhalten unter Strafe?</p>
<p>Zunächst ist festzuhalten, dass es Radfahrern nach § 12 Abs. 5 StVO erlaubt ist, sich bei ausreichendem Platz an stehendem Verkehr ohne Behinderung des Abbiegeverkehrs vorbeizuschlängeln. Bleibt die Frage, ob während des gemeinsamen Wartens an der Amplel das „Sich-Anlehnen“ an einem KfZ verwaltungsrechtlich verboten ist. Zunächst ist mit Hinweis auf § 68 Abs. 3 festzuhalten: Dass es verboten ist, a) auf einem Fahrrad freihändig zu fahren oder die Füße während der Fahrt von den Treteinrichtungen zu entfernen, &#8211; aber hierbei handelt es sich nicht um eine Fahrt. b) sich mit einem Fahrrad an ein anderes Fahrzeug anzuhängen, um sich ziehen zu lassen, &#8211; Hier wird sich nicht angehängt, um sich ziehen zu lassen, sondern um zB nicht in neuerlich in die Pedalschlaufen / Clips fahren zu müssen. c) Fahrräder in einer nicht verkehrsgemäßen Art zu gebrauchen, zum Beispiel Karussellfahren, Wettfahren und dgl., das Fahrrad wird hier in einer verkehrsgemäßen Art gebraucht.</p>
<p>3.) Zivilrechtlich: Ist ein solches Verhalten allenfalls als Besitzstörung zu qualifizieren?</p>
<p>Im Rahmen des Zivilrechts steht dem letzten ruhigen Besitzer einer Sache das Rechtsmittel der Besitzstörungsklage, gegen jeden Störer seines Besitzes zu. In diesem Prozeß wird nur die Tatsache des Besitzes und die erfolgte Störung erörtert. Voraussetzungen der Besitzstörung sind also: 1) Besitz, 2. Besitzverletzung und 3. Eigenmacht des Störers. Der Besitz des Autolenkers erscheint unproblematisch, einzig fraglich ist, ob das sich Anlehnen eine besitzstörungsrelevante eigenmächtige Handlung darstellt. Der Autolenker wird vorbringen, dass er durch das Anlehnen in seinem ruhigen Besitz gestört wurde, weil er beispielsweise nicht mehr ungestört die Türen aufmachen konnte, oder sich ungehindert vorwärts bewegen konnte. Dem kann aus dem Sachverhalt entgegengehalten werden, dass der Autofahrer aber gar nicht vorfahren konnte, weil zB die Ampel rot war, bzw er nicht aussteigen wollte, weil er ja weiterfährt. Hier wird zu entgegnen sein, dass der Besitz dadurch nicht gestört werden sollte, ebenso wenig, wie der Besitzer eines Hauses an dem sich eine Person anlehnt, oder der Eigentümer eines Baumes. Diese Handlungen sind allesamt als die Rechtsintegrität nicht beschränkende Handlungen sozial adäquat und daher keine Störung.</p>
<p>Gesondert sei darauf hingewiesen, dass ein sich aus einem derartigen Anlehnen verursachter Unfall, beispielsweise ein Stürz des Radfahrers mit verbunder Beschädigung des KfZ schwieriger zu beurteilen ist, weil hier untersucht (und prozessual bewiesen) werden müsste, ob der Autolenker den sich anlehnenden Radfahrer wahrgenommen hat oder nicht. Im ersten Fall, hätte er ein Mitverschulden zu vertreten, im zweiten Fall wohl eher nicht.</p>
<p>Abschließend sei der Hinweis gestattet, dass vor dem Anlehnen bei dem wohl subjektiv als „Hausfriedensbruch“ empfunden „eindringen“ auch im Ausland gewarnt wird:</p>
<p><a href="http://www.ksta.de/html/artikel/1147757951006.shtml" target="_blank">http://www.ksta.de/html/artikel/1147757951006.shtml</a><br />
<a href="http://www.dradio.de/dlf/sendungen/sonntagsspaziergang/970450/" target="_blank">http://www.dradio.de/dlf/sendungen/sonntagsspaziergang/970450/</a></p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Johannes Pepelnik<br />
Rechtsanwalt<br />
<a href="http://www.pepelnik-karl.at/">Czerninplatz 4, 1020 Wien<br />
www.pepelnik-karl.at</a></p>
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		<title>Fahrräder in Fuzo-Ladezone?</title>
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		<pubDate>Thu, 30 Apr 2009 01:43:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alec</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Rechtsfragen]]></category>

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		<description><![CDATA[Aus Graz erreichte uns die Frage, ob Fahrräder in Fussgängerzonen zu Anlieferzeiten ebenso wie PKW und LKW anliefern dürfen. Anlass: häufige Strafen für RadbotInnen, die sehr wohl davon ausgingen. Antwort unseres Anwalts Dr.Pepelnik: JA! Die Argumentation geht so: § 76a StVO (Fußgängerzone) lautet wörtlich (auszugsweise) wie folgt: (1) Die Behörde kann, &#8230;, durch Verordnung &#8230; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aus Graz erreichte uns die Frage, ob Fahrräder in Fussgängerzonen zu Anlieferzeiten ebenso wie PKW und LKW anliefern dürfen. Anlass: häufige Strafen für RadbotInnen, die sehr wohl davon ausgingen.</p>
<p>Antwort unseres Anwalts Dr.Pepelnik: <strong>JA!</strong></p>
<p>Die Argumentation geht so:<span id="more-485"></span></p>
<p>§ 76a StVO (Fußgängerzone) lautet wörtlich (auszugsweise) wie folgt:</p>
<p>(1) Die Behörde kann, &#8230;, durch Verordnung &#8230; dauernd oder zeitweilig dem<br />
Fußgängerverkehr vorbehalten (Fußgängerzone). &#8230; In einer solchen<br />
Fußgängerzone ist jeglicher Fahrzeugverkehr verboten, sofern sich aus den<br />
folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt; das Schieben eines Fahrrades<br />
ist erlaubt. Die Bestimmungen des § 45 über Ausnahmen in Einzelfällen<br />
bleiben unberührt.</p>
<p>(2) Sind in einer Fußgängerzone Ladetätigkeiten erforderlich, so hat die<br />
Behörde in der Verordnung nach Abs. 1 nach Maßgabe der Erfordernisse die<br />
Zeiträume zu bestimmen, innerhalb deren eine Ladetätigkeit vorgenommen<br />
werden darf. Ferner kann die Behörde in der Verordnung nach Abs. 1 nach<br />
Maßgabe der Erfordernisse und unter Bedachtnahme auf die örtlichen<br />
Gegebenheiten bestimmen, daß mit<br />
&#8230;<br />
3.<br />
Fahrrädern und<br />
&#8230;<br />
die Fußgängerzone dauernd oder zu bestimmten Zeiten befahren werden darf.</p>
<p>Also damit ist klar dass in der FuZo „jeglicher Fahrzeugverkehr“ verboten<br />
ist. Keine Autos und keine Fahrräder. Wenn dort also Autos zu bestimmten<br />
Zeiten fahren dürfen, dürfen dies auch Radfahrer, dass muss in der VO stehen<br />
(sollte dort wirklich nur Autos stehen ist sie gleichheitswidrig und<br />
unsachlich).</p>
<p>Johannes Pepelnik<br />
Rechtsanwalt<br />
<a href="http://www.pepelnik-karl.at">Czerninplatz 4, 1020 Wien<br />
www.pepelnik-karl.at</a></p>
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