12. August, 2011
Alle Radfahrenden kennen die Situation: Ein Moped nützt den Mehrzweck- oder Radstreifen, um an der Ampel an der KFZ-Kolonne vorbeizukommen. Ist das legal, fragt auch dieser Radler uns: “Ich hatte eben am Weg ins Büro eine kurze Unterhaltung mit einem Motorradfahrer, der einen Fahrradstreifen blockierte weil er versuchte, sich an den Autos vorbeizuschlängeln. Naja, bei einer Ampel hab ich ihn dann gefragt, ob er den Radstreifen nicht den RadfahrerInnen überlassen will und bekam als Antwort, dass KFZ den Streifen bei “Bedarf” ja benützen dürfen. Nun, seit vorhin stellt sich mir eben die Frage ob es ein wohl ein legitimer “Bedarf” ist?” Nein, ist es nicht! Das sagt nämlich die StVO…
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11. April, 2011
Ja, dann muss man auch als RadelndeR ausweichen! Schienenfahrzeuge haben aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften (Schienen binden!) einige Vor- und Sonderrechte in der StVO, das für (Wiener) RadlerInnen alltags herausragende und schwer zu überhörende ist: Schienenkörper verlassen wenn die Straßenbahn kommt! Daher kommt auch ihr Name: sie bimmelt nämlich dann unüberhörbar. Das bezieht sich tatsächlich auf StVO §28.
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18. August, 2010
Der Autoverkehr ist von Kostenwahrheit ja weit entfernt, über 50% der Gesamtkosten werden vom Steuerzahler getragen. Beim Rad ists anders: Nur manche Aspekte des Radverkehrs werden vereinzelt, unterschiedlich und kreuz&quer gefördert, je nach Bundesland, Radfahrzeug und -abstellanlage. Wir haben hier einige Links zu Förderungs-Übersichten zusammengestellt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit! Seht selbst…
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20. November, 2009
Wir beziehen uns hier bei diesem heißen Thema auf einen Artikel und Interview des Online-Standards mit unserem allerliebsten IGF-Anwalt und StVO-Experten Johannes Pepelnik. Lest selbst:
“Was passiert, wenn man alkoholisiert mit dem Fahrrad aufgehalten wird? Kann man deswegen seinen Führerschein verlieren? Laut Auskunft der Polizei: Nein. Nur weil man mit dem Fahrrad betrunken unterwegs war, verliert man nicht den Führerschein.
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24. Juli, 2009
Wir haben unseren Vertrauensanwalt und Rad-StVO-Experten Johannes Pepelnik zu folgendem alltäglichen Sonderfall befragt:
Ein Radfahrer lehnt sich wartend auf der Straße, zB an einer Kreuzung bei Rot, an ein neben ihm stehendes Auto, um zB nicht abzusteigen zu müssen. Allzuoft sind ja Autos zur Stelle, warum sie nicht sinnbringend nutzen? Die Reaktion eines Polizisten auf diese Frage war, das sei strafbar. Nun, ist dem so?
Gleich mal zusammenfassend: Ja, dem Österreicher (und auch Deutschen) ist das Auto heilig und trägt eine Art Energieschild um sich, das man nicht durchdringen sollte. Das ist ehrenrührig. Aber nein, es ist keine Sachberschädigung, jedoch als mögliche Besitzstörung klagbar. Ob diese Klage zum Nachteil des sich Am-Auto-Abstützenden ausgeht, kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden! Aber sicherheitshalber als passionierter Autoanlehner mal folgendes ausdrucken und mitführen… …weiterlesen »
30. April, 2009
Aus Graz erreichte uns die Frage, ob Fahrräder in Fussgängerzonen zu Anlieferzeiten ebenso wie PKW und LKW anliefern dürfen. Anlass: häufige Strafen für RadbotInnen, die sehr wohl davon ausgingen.
Antwort unseres Anwalts Dr.Pepelnik: JA!
Die Argumentation geht so: …weiterlesen »