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	<title>IGF - Interessengemeinschaft Fahrrad &#187; Rechtsfragen</title>
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	<description>die junge radlobby</description>
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		<item>
		<title>F&#246;rderungen f&#252;r Radfahrende?</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Aug 2010 10:13:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alec</dc:creator>
				<category><![CDATA[Radgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsfragen]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Autoverkehr ist von Kostenwahrheit ja weit entfernt, &#252;ber 50% der Gesamtkosten werden vom Steuerzahler getragen. Beim Rad ists anders: Nur manche Aspekte des Radverkehrs werden vereinzelt, unterschiedlich und kreuz&#38;quer gef&#246;rdert, je nach Bundesland, Radfahrzeug und -abstellanlage. Wir haben hier einige Links zu F&#246;rderungs-&#220;bersichten zusammengestellt, ohne Anspruch auf Vollst&#228;ndigkeit! Seht selbst&#8230; Fahrradabstellanlagen F&#246;rderung: http://www.klimaaktiv.at/article/articleview/83738/1/11995 Fahrradanh&#228;nger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Autoverkehr ist von Kostenwahrheit ja weit entfernt, &#252;ber 50% der Gesamtkosten werden vom Steuerzahler getragen. Beim Rad ists anders: Nur manche Aspekte des Radverkehrs werden vereinzelt, unterschiedlich und kreuz&amp;quer gef&#246;rdert, je nach Bundesland, Radfahrzeug und -abstellanlage. Wir haben hier einige Links zu F&#246;rderungs-&#220;bersichten zusammengestellt, ohne Anspruch auf Vollst&#228;ndigkeit! Seht selbst&#8230;</p>
<p><span id="more-1807"></span></p>
<p>Fahrradabstellanlagen F&#246;rderung: <a href="http://www.klimaaktiv.at/article/articleview/83738/1/11995" target="_blank">http://www.klimaaktiv.at/article/articleview/83738/1/11995</a></p>
<p>Fahrradanh&#228;nger F&#246;rderung: <a href="http://www.klimaaktiv.at/article/articleview/83739/1/11995" target="_blank">http://www.klimaaktiv.at/article/articleview/83739/1/11995</a></p>
<p>&#220;berblick Elektro-Fahrradf&#246;rderung in &#214;sterreich: <a href="http://www.klimaaktiv.at/article/articleview/75070/1/11995" target="_blank">http://www.klimaaktiv.at/article/articleview/75070/1/11995</a></p>
<p>Vorteile z.B. Kilometergeld: <a href="http://www.klimaaktiv.at/article/articleview/69066/1/24638">http://www.klimaaktiv.at/article/articleview/69066/1/24638</a></p>
<p>F&#246;rderungsrichtlinien &#214;ffentliche Abstellanlagen Stadt Wien: <a href="http://lobby.ig-fahrrad.org/download/12/" target="_blank">http://lobby.ig-fahrrad.org/download/12/</a></p>
<p>F&#246;rderungsrichtlinien Private Abstellanlagen Stadt Wien: <a href="http://lobby.ig-fahrrad.org/download/11/" target="_blank">http://lobby.ig-fahrrad.org/download/11/</a></p>
<p>F&#246;rderungsrichtlinien Radinfrastruktur Stadt Wien 09: <a href="http://lobby.ig-fahrrad.org/download/10/" target="_blank">http://lobby.ig-fahrrad.org/download/10/</a></p>
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		<title>Alkohol und Fahrrad</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Nov 2009 22:13:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alec</dc:creator>
				<category><![CDATA[Radgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsfragen]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir beziehen uns hier bei diesem hei&#223;en Thema auf einen Artikel und  Interview des Online-Standards mit unserem allerliebsten IGF-Anwalt und StVO-Experten Johannes Pepelnik. Lest selbst: &#8220;Was passiert, wenn man alkoholisiert mit dem Fahrrad aufgehalten wird? Kann man deswegen seinen F&#252;hrerschein verlieren? Laut Auskunft der Polizei: Nein. Nur weil man mit dem Fahrrad betrunken unterwegs war, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir beziehen uns hier bei diesem hei&#223;en Thema auf einen <a title="standard.at" href="http://derstandard.at/1256745630498/Rechtsfragen-Angetrankelt-mit-dem-Fahrrad-unterwegs" target="_blank">Artikel und  Interview des Online-Standards</a> mit unserem allerliebsten IGF-Anwalt und StVO-Experten <a title="pepelnik" href="http://www.pepelnik-karl.at/" target="_blank">Johannes Pepelnik.</a> Lest selbst:</p>
<p>&#8220;Was passiert, wenn man alkoholisiert mit dem Fahrrad aufgehalten wird? Kann man deswegen seinen F&#252;hrerschein verlieren? Laut Auskunft der Polizei: Nein. Nur weil man mit dem Fahrrad betrunken unterwegs war, verliert man nicht den F&#252;hrerschein.<br />
<span id="more-1088"></span></p>
<p>Die Lenkberechtigung kann einem dann entzogen werden, wenn zu bef&#252;rchten ist, dass jemand aufgrund &#252;berm&#228;&#223;igen Alkoholgenusses regelm&#228;&#223;ig nicht in der Lage ist, die Risiken des Verkehrs richtig einzusch&#228;tzen. Sprich: Einem starken Alkoholiker kann der Zettel gezupft werden, weil zu bef&#252;rchten ist, dass er angetrankelt f&#228;hrt.</p>
<p>Wird ein betrunkener Radfahrer angehalten und stellt sich heraus, dass er einen F&#252;hrerschein hat, bekommt er einen Vermerk bei der F&#252;hrerschein-Stelle. Gesellt sich dieser Vermerk zu einer Reihe von anderen Alko-Eintragungen, ist klar, dass unser Radfahrer regelm&#228;&#223;ig betrunken am Stra&#223;enverkehr teilnimmt. Das hat dann den Entzug der Lenkberechtigung zur Folge.</p>
<p><strong>Das sagt der Anwalt</strong><br />
Rechtsanwalt und Vertrauensanwalt der IG Fahrrad Dr. Johannes Pepelnik sieht die Sache vorsichtiger: &#8220;Nach § 39 FSG haben Polizisten F&#252;hrerschein und Mopedausweis vorl&#228;ufig abzunehmen, wenn ein Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l (0,8 Promille) oder mehr oder ein Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder mehr festgestellt wurde, auch wenn anzunehmen ist, dass der Lenker in diesem Zustand kein Kraftfahrzeug mehr lenken oder in Betrieb nehmen wird. Nur zur Erg&#228;nzung: Nach § 5 StVO gilt: Die Polizei ist berechtigt, Radfahrer, bei denen der Alkoholgehalt des Blutes 0,5 g/l (0,5 Promille) oder mehr oder der Alkoholgehalt der Atemluft 0,25 mg/l oder mehr betr&#228;gt, an der Lenkung oder Inbetriebnahme ihres Fahrrades zu hindern. Kurz: Wenn einen die Exekutive schwer angesoffen am Fahrrad erwischt, kann sie einem sehr wohl den F&#252;hrerschein entziehen. In der Praxis wird sie es wohl nur nicht so streng halten. Problematisch ist die Sache aber bei Kran-F&#252;hrerscheinen, Taxi-Scheinen, Bus-F&#252;hrerschein und anderen Lenkberechtigungen, die man beruflich braucht.&#8221;</p>
<p>Nicht nur Berufskraftfahrer setzen allzu leicht ihren Zettel aufs Spiel, seit 2006 kann einem wegen eines Alko-Delikts auch der Moped-Schein verwehrt werden. Nur ein Grund, f&#252;r Pepelnik, sich f&#252;r eine h&#246;here Promille-Grenze f&#252;rs Fahrradfahren einzusetzen. &#8220;In der Stadt ist es ja noch relativ einfach, sich ein Taxi zu nehmen. Am Land, wo es keinen Bus und kein Taxi gibt, kommt man dann gar nicht mehr nach Hause. Und wen au&#223;er sich selbst will man mit 1,0 Promille am Fahrrad schon gef&#228;hrden, wenn es eh keine anderen Verkehrsteilnehmer gibt?&#8221;</p>
<p>Soweit Johannes Pepelnik und der Online-Standard. Aus letzterem stammt &#252;brigens auch <a title="derstandard" href="http://derstandard.at/1256744567743/Statistik-Nur-zehn-Prozent-glauben-an-einen-moeglichen-Unfall" target="_blank">dieses Zitat</a> zu den Gefahren von KFZ &amp; Biergenuss: &#8220;<em>Die Zahl der Todesopfer durch Alkohol am Steuer ist heuer im Vergleich zum Vorjahr um 35 Prozent gestiegen.</em>&#8221; Und Todesopfer durch Alkohol am Lenker? Eben.</p>
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		<title>Das Auto als heilige Kuh?</title>
		<link>http://lobby.ig-fahrrad.org/das-auto-als-heilige-kuh/</link>
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		<pubDate>Fri, 24 Jul 2009 21:34:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alec</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsfragen]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir haben unseren Vertrauensanwalt und Rad-StVO-Experten Johannes Pepelnik zu folgendem allt&#228;glichen Sonderfall befragt: Ein Radfahrer lehnt sich wartend auf der Stra&#223;e, zB an einer Kreuzung bei Rot, an ein neben ihm stehendes Auto, um zB nicht abzusteigen zu m&#252;ssen. Allzuoft sind ja Autos zur Stelle, warum sie nicht sinnbringend nutzen? Die Reaktion eines Polizisten auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir haben unseren Vertrauensanwalt und Rad-StVO-Experten Johannes Pepelnik zu folgendem allt&#228;glichen Sonderfall befragt:</p>
<p><em>Ein Radfahrer lehnt sich wartend auf der Stra&#223;e, zB an einer Kreuzung bei Rot, an ein neben ihm stehendes Auto, um zB nicht abzusteigen zu m&#252;ssen. Allzuoft sind ja Autos zur Stelle, warum sie nicht sinnbringend nutzen? Die Reaktion eines Polizisten auf diese Frage war, das sei strafbar. Nun, ist dem so?</em></p>
<p>Gleich mal zusammenfassend: Ja, dem &#214;sterreicher (und auch Deutschen) ist das Auto heilig und tr&#228;gt eine Art Energieschild um sich, das man nicht durchdringen sollte. Das ist ehrenr&#252;hrig. Aber nein, es ist keine Sachbersch&#228;digung, jedoch als m&#246;gliche Besitzst&#246;rung klagbar. Ob diese Klage zum Nachteil des sich Am-Auto-Abst&#252;tzenden ausgeht, kann nicht g&#228;nzlich ausgeschlossen werden! Aber sicherheitshalber als passionierter Autoanlehner mal folgendes ausdrucken und mitf&#252;hren&#8230;<span id="more-813"></span></p>
<p>Da meint also der Jurist dazu:, die folgenden Rechtsfragen stellen sich in diesem Zusammenhang:</p>
<p>1.) Strafrechtlich: Handelt es sich beim Anlehnen an ein fremdes Auto, um eine allenfalls versuchte Sachbesch&#228;digung oder N&#246;tigung?</p>
<p>Sachbesch&#228;digung ist nach § 125 StGB, wer eine fremde Sache zerst&#246;rt, besch&#228;digt, verunstaltet oder unbrauchbar macht. Der Strafrahmen betr&#228;gt bis zu 360 Tagess&#228;tzen Geldstrafe. W&#228;hrend die fremde Sache bei dem KfZ sicherlich gegeben ist, wird f&#252;r die Tathandlung jedoch auch ein zerst&#246;ren, besch&#228;digen, verunstalten oder Unbrauchbarmachen gefordert. Unter Unbrauchbarmachen ist bereits das Ablassen von Luft aus einem Reifen zu verstehen. Verunstalten ist eine „erhebliche Ver&#228;nderung der vom Berechtigtengewollten &#228;u&#223;eren Erscheinung“. Da ich davon ausgehe dass eine solche beim blo&#223;en Anlehnen nicht gegeben und gewollt ist, handelt es sich also schon objektiv nicht um eine Sachbesch&#228;digung. Im &#252;brigen m&#252;sste der Berechtigte einen Schaden haben, den er durch das Anlehnen aber nicht hat. Im &#252;brigen ist darauf hinzuweisen, dass es eine fahrl&#228;ssige Sachbesch&#228;digung (mit Ausnahmen) nicht gibt und daher f&#252;r die Sachbesch&#228;digung Vorsatz notwendig ist, das hei&#223;t der Radfahrer m&#252;sste es zumindest ernstlich f&#252;r m&#246;glich halten und sich damit abfinden, dass das Auto besch&#228;digt wird.</p>
<p>N&#246;tigung ist nach § 105 StGB wer einen anderen mit Gewalt oder durch gef&#228;hrliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung n&#246;tigt. Der Strafrahmen hier betr&#228;gt ein bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Die gr&#246;&#223;ten Probleme in der rechtswissenschaftlichen Theorie zur N&#246;tigung bereitet der Gewaltbegriff. Zumeist wird hierunter die Anwendung physischer Kraft von gewisser Schwere zur &#220;berwindung eines tats&#228;chlichen oder erwarteten Widerstandes verstanden. Unabh&#228;ngig davon, ob ein Anlehnen eine Gewaltaus&#252;bung darstellt, wird man jedoch davon ausgehen k&#246;nnen, das das Anlehnen den Autofahrer ja nicht am weiterfahren hindern soll, sondern der Radfahrer sich sobald es der Autofahrer kann auch weiter bewegen m&#246;chte. Zur N&#246;tigung fehlt es wohl einerseits an der Gewalt, aber auch an der abgen&#246;tigen Handlung.<br />
Abschlie&#223;end sei auf den Unterschied zur BRD hingewiesen: In Deutschland stellen viele Handlungen des Stra&#223;enverkehrs eine N&#246;tigung dar: zB Blockieren der &#220;berholspur, Erzwingen des &#220;berholens, Schneiden etc. In &#214;sterreich w&#228;ren solche Handlungsweisen die gegen&#252;ber Radfahrern ausge&#252;bt werden, wohl als „Gef&#228;hrdung der k&#246;rperlichen Sicherheit nach § 89 StGB zu bestrafen.</p>
<p>2.) Verwaltungsrechtlich: Stellt die Stra&#223;enverkehrsordnung ein solches Verhalten unter Strafe?</p>
<p>Zun&#228;chst ist festzuhalten, dass es Radfahrern nach § 12 Abs. 5 StVO erlaubt ist, sich bei ausreichendem Platz an stehendem Verkehr ohne Behinderung des Abbiegeverkehrs vorbeizuschl&#228;ngeln. Bleibt die Frage, ob w&#228;hrend des gemeinsamen Wartens an der Amplel das „Sich-Anlehnen“ an einem KfZ verwaltungsrechtlich verboten ist. Zun&#228;chst ist mit Hinweis auf § 68 Abs. 3 festzuhalten: Dass es verboten ist, a) auf einem Fahrrad freih&#228;ndig zu fahren oder die F&#252;&#223;e w&#228;hrend der Fahrt von den Treteinrichtungen zu entfernen, &#8211; aber hierbei handelt es sich nicht um eine Fahrt. b) sich mit einem Fahrrad an ein anderes Fahrzeug anzuh&#228;ngen, um sich ziehen zu lassen, &#8211; Hier wird sich nicht angeh&#228;ngt, um sich ziehen zu lassen, sondern um zB nicht in neuerlich in die Pedalschlaufen / Clips fahren zu m&#252;ssen. c) Fahrr&#228;der in einer nicht verkehrsgem&#228;&#223;en Art zu gebrauchen, zum Beispiel Karussellfahren, Wettfahren und dgl., das Fahrrad wird hier in einer verkehrsgem&#228;&#223;en Art gebraucht.</p>
<p>3.) Zivilrechtlich: Ist ein solches Verhalten allenfalls als Besitzst&#246;rung zu qualifizieren?</p>
<p>Im Rahmen des Zivilrechts steht dem letzten ruhigen Besitzer einer Sache das Rechtsmittel der Besitzst&#246;rungsklage, gegen jeden St&#246;rer seines Besitzes zu. In diesem Proze&#223; wird nur die Tatsache des Besitzes und die erfolgte St&#246;rung er&#246;rtert. Voraussetzungen der Besitzst&#246;rung sind also: 1) Besitz, 2. Besitzverletzung und 3. Eigenmacht des St&#246;rers. Der Besitz des Autolenkers erscheint unproblematisch, einzig fraglich ist, ob das sich Anlehnen eine besitzst&#246;rungsrelevante eigenm&#228;chtige Handlung darstellt. Der Autolenker wird vorbringen, dass er durch das Anlehnen in seinem ruhigen Besitz gest&#246;rt wurde, weil er beispielsweise nicht mehr ungest&#246;rt die T&#252;ren aufmachen konnte, oder sich ungehindert vorw&#228;rts bewegen konnte. Dem kann aus dem Sachverhalt entgegengehalten werden, dass der Autofahrer aber gar nicht vorfahren konnte, weil zB die Ampel rot war, bzw er nicht aussteigen wollte, weil er ja weiterf&#228;hrt. Hier wird zu entgegnen sein, dass der Besitz dadurch nicht gest&#246;rt werden sollte, ebenso wenig, wie der Besitzer eines Hauses an dem sich eine Person anlehnt, oder der Eigent&#252;mer eines Baumes. Diese Handlungen sind allesamt als die Rechtsintegrit&#228;t nicht beschr&#228;nkende Handlungen sozial ad&#228;quat und daher keine St&#246;rung.</p>
<p>Gesondert sei darauf hingewiesen, dass ein sich aus einem derartigen Anlehnen verursachter Unfall, beispielsweise ein St&#252;rz des Radfahrers mit verbunder Besch&#228;digung des KfZ schwieriger zu beurteilen ist, weil hier untersucht (und prozessual bewiesen) werden m&#252;sste, ob der Autolenker den sich anlehnenden Radfahrer wahrgenommen hat oder nicht. Im ersten Fall, h&#228;tte er ein Mitverschulden zu vertreten, im zweiten Fall wohl eher nicht.</p>
<p>Abschlie&#223;end sei der Hinweis gestattet, dass vor dem Anlehnen bei dem wohl subjektiv als „Hausfriedensbruch“ empfunden „eindringen“ auch im Ausland gewarnt wird:</p>
<p><a href="http://www.ksta.de/html/artikel/1147757951006.shtml" target="_blank">http://www.ksta.de/html/artikel/1147757951006.shtml</a><br />
<a href="http://www.dradio.de/dlf/sendungen/sonntagsspaziergang/970450/" target="_blank">http://www.dradio.de/dlf/sendungen/sonntagsspaziergang/970450/</a></p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en</p>
<p>Johannes Pepelnik<br />
Rechtsanwalt<br />
<a href="http://www.pepelnik-karl.at/">Czerninplatz 4, 1020 Wien<br />
www.pepelnik-karl.at</a></p>
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		<item>
		<title>Fahrr&#228;der in Fuzo-Ladezone?</title>
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		<pubDate>Thu, 30 Apr 2009 01:43:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alec</dc:creator>
				<category><![CDATA[Radgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsfragen]]></category>

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		<description><![CDATA[Aus Graz erreichte uns die Frage, ob Fahrr&#228;der in Fussg&#228;ngerzonen zu Anlieferzeiten ebenso wie PKW und LKW anliefern d&#252;rfen. Anlass: h&#228;ufige Strafen f&#252;r RadbotInnen, die sehr wohl davon ausgingen. Antwort unseres Anwalts Dr.Pepelnik: JA! Die Argumentation geht so: § 76a StVO (Fu&#223;g&#228;ngerzone) lautet w&#246;rtlich (auszugsweise) wie folgt: (1) Die Beh&#246;rde kann, &#8230;, durch Verordnung &#8230; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aus Graz erreichte uns die Frage, ob Fahrr&#228;der in Fussg&#228;ngerzonen zu Anlieferzeiten ebenso wie PKW und LKW anliefern d&#252;rfen. Anlass: h&#228;ufige Strafen f&#252;r RadbotInnen, die sehr wohl davon ausgingen.</p>
<p>Antwort unseres Anwalts Dr.Pepelnik: <strong>JA!</strong></p>
<p>Die Argumentation geht so:<span id="more-485"></span></p>
<p>§ 76a StVO (Fu&#223;g&#228;ngerzone) lautet w&#246;rtlich (auszugsweise) wie folgt:</p>
<p>(1) Die Beh&#246;rde kann, &#8230;, durch Verordnung &#8230; dauernd oder zeitweilig dem<br />
Fu&#223;g&#228;ngerverkehr vorbehalten (Fu&#223;g&#228;ngerzone). &#8230; In einer solchen<br />
Fu&#223;g&#228;ngerzone ist jeglicher Fahrzeugverkehr verboten, sofern sich aus den<br />
folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt; das Schieben eines Fahrrades<br />
ist erlaubt. Die Bestimmungen des § 45 &#252;ber Ausnahmen in Einzelf&#228;llen<br />
bleiben unber&#252;hrt.</p>
<p>(2) Sind in einer Fu&#223;g&#228;ngerzone Ladet&#228;tigkeiten erforderlich, so hat die<br />
Beh&#246;rde in der Verordnung nach Abs. 1 nach Ma&#223;gabe der Erfordernisse die<br />
Zeitr&#228;ume zu bestimmen, innerhalb deren eine Ladet&#228;tigkeit vorgenommen<br />
werden darf. Ferner kann die Beh&#246;rde in der Verordnung nach Abs. 1 nach<br />
Ma&#223;gabe der Erfordernisse und unter Bedachtnahme auf die &#246;rtlichen<br />
Gegebenheiten bestimmen, da&#223; mit<br />
&#8230;<br />
3.<br />
Fahrr&#228;dern und<br />
&#8230;<br />
die Fu&#223;g&#228;ngerzone dauernd oder zu bestimmten Zeiten befahren werden darf.</p>
<p>Also damit ist klar dass in der FuZo „jeglicher Fahrzeugverkehr“ verboten<br />
ist. Keine Autos und keine Fahrr&#228;der. Wenn dort also Autos zu bestimmten<br />
Zeiten fahren d&#252;rfen, d&#252;rfen dies auch Radfahrer, dass muss in der VO stehen<br />
(sollte dort wirklich nur Autos stehen ist sie gleichheitswidrig und<br />
unsachlich).</p>
<p>Johannes Pepelnik<br />
Rechtsanwalt<br />
<a href="http://www.pepelnik-karl.at">Czerninplatz 4, 1020 Wien<br />
www.pepelnik-karl.at</a></p>
]]></content:encoded>
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