Kinderhelmpflicht bis 12 trotz heftiger Einwände beschlossen

Der parlamentarische Verkehrsausschuss hat wie befürchtet und ebenso erwartbarerweise das Gesetz beschlossen, nach diesem nun Eltern gezwungen sind, ihre Kinder bis zum 12. Lebensjahr zum Helmtragen beim Radfahren zu zwingen, wo auch immer die StVO gilt. Wir und viele andere ExpertInnen haben unseren Standpunkt mehrfach klar gemacht: Nein zur kontraproduktiven Helmpflicht, ja zu sicherheitsfördernden Maßnahmen im Straßenverkehr! Denn Sicherheit für Radfahrende stellt sich v.a. durch Maßnahmen bei den motorisierten TeilnehmerInnen her – und durch eins: Masse. Viele Radfahrende überall! Dem widerspricht jede Helmpflicht – dennoch ist’s nun beschlossene Sache.

Das Trauerspiel im Kasperltheater ist hier laut Pressemeldung nachzulesen. Kurz zusammengefasst: Die sinnlose Helmpflicht wurde Ministerin Bures zuliebe und trotz im Parlament vorgebrachter Einwände namhafter Experten und oppositioneller PolitikerInnen durchgeboxt, sinnvolle Maßnahmen wie Fahrradstraße und Radwegbenützungs-Flexibilisierung wurden bis zur nächsten StVO-Novelle vertagt obwohl sich damit der Unterausschuss Radverkehr des BMVIT ausführlich bis zur Gesetzesreife beschäftigt hat. Jetzt dabei: die gefährlicherweise auch für Motorräder freigegebene verankerung der “Vorgezogenen Haltefläche” an Ampelkreuzungen. Fazit: Wieder einmal hat in Österreich das uninformierte Boulevardkalkül Politik gemacht statt der sachlich richtigen modernen Idee.

Ein noch unnachvollziehbareres Detail: Diese Helmpflicht soll laut Initiativantrag selbst im Kinderanhänger gelten, der sichersten Art ein Kind zu transportieren (Überrollbügel, 3Punktgurt) und wo das Tragen eines Helmes tatsächlich äußerst unbequem ist (Rückenlehne!). Ein Beweis offensichtlihcer Inkompetenz. Der Schreckensabsatz für die StVO im Ganzen: ” An § 68 wird folgender Abs. 6 angefügt: „(6) Kinder unter 12 Jahren müssen beim Rad fahren, beim Transport in einem Fahrradanhänger und wenn sie auf einem Fahrrad mitgeführt werden, einen Sturzhelm in bestimmungsgemäßer Weise gebrauchen.

Hier der Pressetext:

Michael Meschik (Institut für Verkehrswesen, Boku Wien) meldete hingegen Bedenken gegen die Helmpflicht an und führte ins Treffen, diese könnte insgesamt zur Abnahme des Radverkehrs führen und somit den gewünschten Intentionen der Förderung der RadfahrerInnen entgegenstehen. Skeptisch äußerte sich auch Karl Reiter (Forschungsgesellschaft Mobilität, Graz), der vor allem argumentierte, die Helmpflicht würde die Gefährlichkeit des Radfahrens in den Vordergrund rücken und sich dadurch demotivierend auswirken. Martin Blum (Verkehrsclub Österreich) zog Parallelen zur Aktion “Licht am Tag” und vertrat die Ansicht, die Helmpflicht würde keinerlei feststellbare positive Folgen auf die Sicherheit auslösen, sich andererseits aber dämpfend auf den Radverkehrsanteil auswirken. Darüber hinaus ortete Blum auch zahlreiche offene rechtliche Fragen.

Ein ähnliches Bild von Pro und Kontra ergab die Debatte zwischen den Abgeordneten. Während für die Regierungsparteien die Abgeordneten Ferdinand Mayer (V), Johann Hell und Hubert Kuzdas (beide S) die Novelle als Ausdruck von mehr Verkehrssicherheit sahen und die Helmpflicht für Kinder ausdrücklich begrüßten, warnten etwa die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill und Christiane Brunner (beide G) vor kontraproduktiven Auswirkungen und meinten, es gebe keinerlei Belege für einen Zusammenhang zwischen Helmpflicht und Abnahme der Zahl der Kopfverletzungen, vielmehr bestehe die Gefahr, dass der Helm die Menschen vom Radfahren abhalten könnte. Ein Abänderungsantrag der Grünen auf Streichung der Helmpflicht aus der Novelle fand bei der
Abstimmung allerdings keine Mehrheit. Ebenfalls kritisch äußerte sich Windbüchler-Souschill zur doppelten Haltelinie, die, wie sie befürchtete, zu einer Benachteiligung von RadfahrerInnen gegenüber MotorradfahrerInnen führen würde.

Abgeordneter Christoph Hagen (B), der das Tempolimit für RadfahrerInnen auf Radfahrerüberfahrten begrüßte, hielt die Helmpflicht für nicht exekutierbar, sah Haftungsprobleme und zweifelte an ihrem Nutzen. Sein Fraktionskollege Abgeordneter Sigisbert Dolinschek pflichtete ihm in seiner Skepsis gegenüber der Helmpflicht bei, trat für eine Vertagung der Materie ein und gab zu bedenken, ohne Sanktionsmöglichkeit handle es sich bloß um eine Helmempfehlung, deren versicherungsrechtliche Fragen zudem noch völlig offen seien. Insgesamt vermisste Dolinschek in der Novelle den Aspekt der Bewusstseinsbildung sowie Bestimmungen hinsichtlich Fahrsicherheitstraining für RadfahrerInnen.

Abgeordneter Gerhard Deimek (F) bewertete das Thema RadfahrerInnen überwiegend aus seiner persönlichen Sicht als
Fußgänger und stellte fest, eigentlich sollten die FußgängerInnen als schwächste VerkehrsteilnehmerInnen geschützt werden. Er sprach von vielfach rücksichtslosem Verhalten der RadfahrerInnen und forderte eine Haftpflichtversicherung sowie eine Kennzeichnung für Fahrräder. Der Helmpflicht stand Deimek eher positiv gegenüber, nicht nachvollziehbar war für ihn allerdings das Alterslimit.

Keinerlei Verständnis für die vor allem von den Grünen deponierte Kritik an der Helmpflicht zeigten die Abgeordneten Dorothea Schittenhelm und Johann Rädler (beide V). In der Praxis gebe es bei Kindern keine Probleme mit dem Tragen des Sturzhelms, meinte Schittenhelm und fügte an, die “Kleinen sind da offenbar gescheiter als die Erwachsenen”.

Bundesministerin Doris Bures verteidigte in ihrer Replik auf die Diskussion die Helmpflicht für Kinder bis 12 und meinte, die Regelungen seien völlig unbürokratisch und lägen im Interesse des Schutzes der Kinder. Ihr Ressort unterstütze umweltfreundliche Verkehrsträger, betonte sie und bekräftigte ihr Bemühen, den Anteil an RadfahrerInnen im Verkehr wesentlich zu erhöhen. Das BMVIT unterstütze beispielsweise auch Fahrradtraining und -coaching für Personen aller Altersklassen. Was die Bedenken von Abgeordneten hinsichtlich des Versicherungsschutzes betrifft, so beruhigte der Experte Armin Kaltenegger. Es gebe keinerlei Versicherungslücke, stellte er fest und erläuterte dies anhand der gesetzlichen Bestimmungen für die Pflichtversicherung und die
privaten Versicherungsträger.

Im Gegensatz zu einigen Abgeordneten hielt die Ministerin das Rücksichtnahmegebot für eine wesentliche Bestimmung. Es soll sich nicht nur der Stärkere durchsetzten können, sagte sie, sondern wichtig sei das Miteinander im öffentlichen Raum.

Bis zur nächsten StVO-Novelle würden eingehend die Fragen rund um die Fahrradstraßen und die Flexibilisierung der Benützungspflicht diskutiert, erklärte Bures. Flexibilisierung bedeute keineswegs die Aufhebung der Benützungspflicht, sondern räume den Regionen einen Spielraum für passende Lösungen ein.

Der Gesetzesantrag zur 23. StVO-Novelle wurde schließlich unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags der Koalitionsparteien von SPÖ und ÖVP mehrheitlich angenommen. Der Abänderungsantrag der Grünen fand keine Mehrheit

Alec, 7. April, 2011, Kategorie: Allgemein.

5 Kommentare zu “Kinderhelmpflicht bis 12 trotz heftiger Einwände beschlossen”

  1. Alec schreibt:
    7. April, 2011 um 19:01

    … die sinnlose helmpflicht soll übrigens am 31. Mai in Kraft treten.

  2. hoefi schreibt:
    7. April, 2011 um 19:39

    wieder ein gesetz an welches ich mich nicht halten werd :-)

  3. Eugen schreibt:
    7. April, 2011 um 21:22

    Echt zum Heulen.

  4. Bernhard schreibt:
    8. April, 2011 um 11:55

    Am meisten stört die behördliche Logik und die verlogene Argumentation, die hinter dieser Maßnahme steckt. Wenn man das weiter spinnt, kommen in ein paar Jahren Rückenprotektoren, Arm-, Schienbein- und Knieschützer, usw., nachdem man die entsprechenden Statistiken der Radverkehrsunfälle fehlinterpretiert hat. Das KfV gehört dringend reformiert.

  5. BerIng schreibt:
    8. April, 2011 um 12:05

    Hab der Bures ungefähr das geschrieben…

    Das ist ein trauriges Beispiel dafür, wie der allgemeinen Haltung in Fragen der Verkehrspolitik geradezu verbissen zuwidergehandelt wird: Nur ein Drittel der Wiener besitzt noch ein Auto, und doch ist es immer noch so, dass wegen der täglichen Blechlawine selbst mutige und sportliche ZeitgenossInnen auf das Rad in Wien verzichten – aus Sorge um Leben und Gesundheit.

    Ganz zu schweigen von der Signalwirkung einer Politik, die lieber Kinder in Rüstungen steckt, als den AutofahrerInnen zu erklären, dass die Stadt nicht ihr Privat-Eigentum ist.

    Immer mehr Menschen finden es irrwitzig und unverantwortlich sich in einer Stadt wie Wien mit einem tonnenschweren, fossilbetriebenen Gefährt zu bewegen und wollen auf das Auto verzichten, sie brauchen dazu eine Änderung der Infrastruktur, die den aktuellen ökonomischen und ökologischen Bedürfnissen gerecht wird.

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