Neues Jahr braucht neue Regeln? Das meint IGF:
Das neue Jahr hat begonnen – willkommen 2011! – und das unerfreulicherweise mit einer punktgenauen Falschmeldung am 1.1. zum Thema “StVO-Regeländerungen für Radfahrende” im Kurier, produziert von Usual Suspect Dominik Schreiber. Was ist daran bemerkenswert? Zum ersten bezieht sich diese Darstellung auf die Inhalte des BMVIT-Unterausschusses Radverkehr (in dem auch die IGF vertreten ist), der an Verschwiegenheit gebunden ist. Zum zweiten ist kaum etwas daran richtig – und noch weniger davon sinnvoll.
Da die vorläufigen Gesprächsergebnisse im erwähnten UA des BMVIT noch nicht zur Veröffentlichung vorgesehen sind – woher stammen dann die Informationen von Hr. Schreiber? – enthalten wir uns hier einer detaillierten Gegendarstellung und überlassen dies den offiziellen Stellen. Zusammenfassend ist aber richtig, dass fast alles in diesem Artikel falsch ist, und sich darüber hinaus die vorgesehenen Änderungen der StVO noch vor der Begutachtungsphase im Parlament, also in unfertigem Zustand, befinden.
Welche Punkte werden angesprochen? Zu allererst “104 neue Verkehrsregeln” für radfahrende, derer wir gerne auch ansichtig würden, denn von einer derartigen Anzahl war bis dato nicht die Rede. Dann werden im Detail folgende Änderungen erwähnt: Keine Helmpflicht, ein neues Zeichen für gemeinsame Fuss/Radweg-Übergange, eine flexibilisierte Radweg-Benützungspflicht mit Bundesländerzuständigkeit (“Schildbürgerstreich”), die “vermutliche” Absenkung der Alko-Grenze auf 0,5 Promille und ein Handytelefonier-Verbot. Darüber hinaus Mindestbreiten für Radwege und neue Markierungen bzw. Regeln für Radüberfahrten: (Klicken zur Vergrößerung)
Abgesehen vom Realitätsgehalt dieser Erwähnungen stellen wir hiermit die Standpunkte der IGF zu den angesprochenen Punkten klar, für die wir auch beim Unterausschuss (gemeinsam mit der ARGUS und anderen radfreundlichen Organisationen wie zB dem VCÖ) mit Nachdruck und für tatsächliche Verbesserungen für den Alltags-Radverkehr eintreten:
- Helmpflicht: Ganz klares Nein, eine Einführung einer solchen Pflicht würde Radverkehrsanteile reduzieren und Gesundheitsnutzen minimieren, das wäre eine eklatante Fehlentscheidung. Detailargumente hier bei Radlobby.at
- Radwegbenützungspflicht: Wir treten schon seit Jahren für eine Aufhebung dieses “Fahrbahnbenützungsverbots” ein und begrüßen jede Flexibilisierung, solange sie nicht zu einem Mehr an Bürokratie und Uneinheitlichkeit führt, wie es zB bei einem individuellen Entscheid über die Nutzpflichtbefreiung für jeden einzelnen Radweg durch Gemeinden oder Länder der Fall wäre. Daher: Generelle Aufhebung der Radwegbenützungspflicht mit nur partieller, fundiert zu begründender Möglichkeit für einzelne Nutzpflichten wie in DE.
- Alko-Grenze: Wir sehen keinen Anlass zur Senkung von 0,8 auf 0,5 Promille wie für KFZ-LenkerInnen, angesichts des geringen Fremdgefährdungspotentials. Im Gegenteil, ist doch bei der Entscheidung der Verkehrsmittelwahl auch dies ein gutes Argument – und eines im Sinne der Verkehrssicherheit. Die wahre Gefahr liegt beim alkoholisiert gelenkten Auto, wie jede Unfallstatistik und viele Trauerfälle zeigen! Dort liegt der Handlungsbedarf.
- Bei der Neuregelung von Radfahrer-Überfahrten muss die gleichheitswidrige und praxisfremde Vorschrift der Maximalgeschwindigkeit von 10 Km/h jedenfalls fallen, sei es in der Annäherung oder der Überquerung.
- Weitere wichtige Punkte bieten sich für Änderungen an, Kleinigkeiten wie Handyphonierverbote fallen wohl kaum darunter. Jedoch sicher die Änderung der nachteiligen Nachranggebote für Radfahrende bei Verlassen von Radverkehrsanlagen, die nötige Einführung der Fahrradstraße oder die Modernisierung der Fahrradverordnung.
Und darum kümmern wir uns 2011 und hoffen auf die Unterstützung des UA BMVIT. Prosit Neujahr!











2. Januar, 2011 um 19:57
Alles Gute für die sicher sehr mühsamen Verhandlungen mit der bzw. gegen die Autolobby. Alles Gute auch fürs neue Jahr!