Radverkehrs-Diskussion des KfV

Das KfV – Kuratorium für Verkehrssicherheit führt derzeit Gruppendiskussionen zum Thema Radverkehr durch. Gefragt wird nach den Erfahrungen im Verkehr, insbesondere dem Vergleich: Fahren auf Radwegen, im Mischverkehr, gegen die Einbahn und wie sieht entsprechend der zu wählenden Anlage (! Radwegbenützungspflicht !) die Situation im Kreuzungsbereich aus.  Ein Blog-Beitrag von Bea.

Kleine Gruppen, professionelle Leitung durch eine Psychologin und sogar eine kleine Aufwandsentschädigung vermitteln, dass hier einmal ernsthaft Gehör geschenkt wird. Zunächst sind mal die Definitionen zu klären. Da fällt recht bald die Bemerkung: Echte Radwege gibtʻs in Wien ja gar nicht… Na doch, den Donauradweg.

Leicht erklärt, ist alles das Radweg, was baulich getrennt ist. Und alle – nennen wir es beim „richtigen“ Namen – Radfahranlagen auf der Straße sind Mehrzweck- oder Radfahrstreifen. Werden die Radfahranlagen auf dem Weg zur Arbeit, zu dieser Kategoriegruppe gehörten wir nämlich, auch benutzt? Wenn vorhanden und wenn diese sinnvoll, dann: ja. Macht es Sinn? Meistens nicht. Schlängellinienführung, mehr Ampeln oder ungünstigere Ampelphasen als der MIV (motorisierte Verkehr), schlechter Zustand und gerade in der winterlichen Witterung oftmals nicht geräumt sind die Ursachen dafür. Doch für einige macht es trotz dieser Widrigkeiten Sinn, da der Abstand zum MIV größer und die Furcht vor diesem bei manchen einfach zu groß ist.

Allerdings ist die besagte Furcht ein Wienspezifikum, das in anderen Städten so nicht zum Vorschein tritt. Die Sinnhaftigkeit der Radanlagen wurde beim Thema Vorrangregelung bei Kreuzungen weiter in Frage gestellt. Man darf hier ruhig auf ein gewisses Unwissen der rechtlichen Lage hinweisen. Oder verweigert unser Langzeitgedächtnis einfach die Aufnahme von nicht nachvollziehbaren Regeln, die dem Hausverstand widersprechen und wohl oft auch dem Gerechtigkeitssinn? An einer ungeregelten Kreuzung mit herannahendem Auto von links hat eine Radfahrerin gemäß der Rechts-Vor-Links-Regel Vorrang, egal in welche Richtung sie weiterfahren will. Logisch. Befindet sich ebenjene Radfahrerin auf einem Mehrzweck- oder Radfahrstreifen dann hat sie nur noch beim Folgen der aufgemalten Radfahranlage Vorrang, mit Verlassen erhält sie Nachrang. Endet die Radfahranlage an der Kreuzung hat sie grundsätzlich Nachrang. Entfällt die Radwegbenützungspflicht, kann man nur jedem Radfahrer empfehlen sich vor der Kreuzung von der Radfahranlage zu entfernen und in den Verkehr einzuordnen – sofern dieser rechtliche Missstand nicht gleichzeitig behoben wird.

Zwischenzeitlich kam auch das Thema Einbahn zur Sprache. Hier darf man, dort nicht. Hält man sich daran? Wenn der direkte schnelle Weg ein illegales Einfahren gegen die Einbahn bedeutet, dann macht man das eben, vor allem dann, wenn diese ausreichend Platz bietet. Außerdem sind die meisten ohnehin Beschimpfungen von Autolenkern auch in für Gegenverkehr geöffneten Einbahnen gewohnt, so dass sie es gern – in diesem Fall berechtigterweise – darauf ankommen lassen. Hierfür gibt es nur eine Lösung: eine Einheitliche! Und wenn man den Radverkehr fördern will kann diese nur lauten: alle Einbahnstraßen sind für den Radverkehr in Gegenrichtung zu öffnen. Und für einige Ordnungshüter, und vor allem für die von ihnen in die Irre geführten Radfahrer ist hier besonders hervorzuheben: In der Einbahn wird rechts gefahren – mit oder gegen den Verkehr!

Mischverkehr heißt Mischen mit Fußgehern oder mit Autos. Ersteres ist aufgrund der großen Geschwindigkeitsunterschiede kaum praktikabel. Selbst bei einer großzügigen Breite wird es bei hohem Aufkommen der Verkehrsteilnehmer – gleich ob Radfahrer oder Fußgänger – von einigen noch kritisch gesehen. Hingegen ist das Mischen mit Autos – der anzustrebende Normalfall. Da hier im städtischen Bereich die Geschwindigkeiten doch nah beieinander sind. Die bessere Wahrnehmung durch die Autofahrerinnen und -fahrer und das Mitfließen im Verkehr tragen zumeist zum Sicherheitsgefühl bei. Hingegen bestätigt die derzeitige verfolgte Separierung das Sprichwort „aus den Augen aus dem Sinn“, was auch die hohe Unfallhäufigkeit in Kreuzungsbereichen erklärt.

Ein weiteres Sprichwort lautet: „Der Stärkere gibt nach!“ Wenn man Stärke einmal ausschließlich auf den Schutz des Verkehrsmittels für dessen Nutzer im Falle eines Unfalles reduzieren würde, dann hätten wir eine einfache Reihung, beginnend mit stark: Lkw – Pkw – Rad – Fußgeher. Diese Unausgewogenheit ist im Fall des Radverkehrs durch fast nichts auszugleichen – schon gar nicht durch eine Helmpflicht (Kinderhelmpflicht!) – außer durch eine allseitige Anerkennung als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer! Die Grundlage für diese Anerkennung sind in der Legislative und Exekutive derzeit nicht gegeben, was schließlich die Voraussetzung für eine Bewusstseinsänderung der Verkehrsteilnehmer ist.

Diese Gruppendiskussionen – in den Kategorien Radfahren zur Arbeit, zur Ausbildung, als Kurier und in der Freizeit – durchgeführt in Wien, Salzburg und Graz und sind ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Als Teil einer Studie im Auftrag des BMVIT – des Bundesministeriums für Verkehr werden die Ergebnisse, die Ende des Sommers zu erwarten sind, womöglich in die StVO-Novellierung einfließen. Auf jeden Fall schon mal ein großes Dankeschön fürs Nachfragen und vor allem fürs Zuhören!

Alec, 19. März, 2010, Kategorie: Blog.

3 Kommentare zu “Radverkehrs-Diskussion des KfV”

  1. Alec schreibt:
    19. März, 2010 um 14:36

    grade fragt das bezirksblatt online:
    Ist (erlaubtes) Radfahren gegen die Einbahn eine Gefahr und soll es daher abgeschafft werden?

    stimmt hier mit: http://www.bezirksjournal.at/umfrage.html

  2. MartinM schreibt:
    19. März, 2010 um 16:08

    Das was hier alles Diskutiert wurde ist ja theoretisch ganz nett, die meiner meinung nach viel Wichtigere Themen ist (insbesondere wenn Mischverkehr angestrebt wird!):

    Die Mehrheit der Autofahrer überholt Radfahrer zu knapp und/oder im Kreuzungsbereich.

    Ein ganz besonderes lustiger wusste nicht mal was er tun soll wenn kein Platz ist. Als ich darauf hingewiesen habe, dass er gefälligst hinten bleiben muss, hat er mich beschimpft.

    Was die aufgemalten Radfahrstreifen anlangt: Die sind meißt so schmal dass man ohnehin nicht weiter rechts als auf der weißen Linie fahren kann.

    AMpeln am Radweg: Insbesondere am Gürtelradweg gibt es eineige AMpeln die unnötigerweise mit den Fußgängerampeln gleichgeschalten sind. Was soll das? Rad-AMpeln sollten mit den entsprechenden Auto-Ampeln gleichgeschaltet sein. So führt das nur dazu, dass Radler bei rot drüberfahren.

  3. Mediocrity schreibt:
    19. März, 2010 um 18:29

    Dass die Radler in Wien besonders aengstlich waeren ist natuerlich Bloedsinn – ich kenne einige Staedte (z.B. in Osteuropa), wo sich viele Radler nur auf Gehsteigen fahren trauen und nicht mal in kleinen Gassen auf der Fahrbahn.

    Die Benuetzungspflicht ist natuerlich bullshit. Meine Meinung: Radwege JA, Benuetzungspflicht NEIN. Ein Radweg kann sinnvoll sein: wenn ich rad-bummeln will, wenn ich mit Kindern ausfahr usw. – aber fuer z.B. Rad-Berufspendler sind fast alle Radwege voellig ungeeignet. Voellig! Daher: Benuetzungspflicht abschaffen! Oder ein anstaendiges Mindestmass fuer Radwege (4 Meter Breite aufwaerts) – was aber natuerlich nicht geht (man kann ja nicht den Autos eine Spur bzw. Parkplaetze wegnehmen – um Himmels willen!)

    Am wichtigsten: Fahrrad/Abstellplaetye. Verkehrsberuhigung. Tempokontrollen.

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