Recht des Fahrrads auf Fahrbahn
Noch sind diese Zuaständ bei uns im Radtourismus- und -entwicklungsland Österreich Zukunftsmusik: Ein Urteil des bayrisches Verwaltungsgerichtshofs bestätigte dieser Tage nachdrücklich, dass Fahrradfahren auf Fahrbahn die Regel sei und ein Verbot – bei uns bekannt als “Radwegbenützungspflicht” – eine gut begründete Ausnahme sein muss.
Dies wird durch die deutsche Gesetzgebung (siehe zB bei Bernd Sluka) bezüglich benutzungspflichtigen Radwegen möglich: Städte und Gemeinden dürfen nur im Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen, wenn bestimmte Sicherheitskriterien auf der Fahrbahn für Radfahrende nicht erfüllt werden können. Dieses wegweisenden Urteil hat eindrücklich die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt – und sollte auch der österreichischen StVO, die ja soeben novelliert wird, als Vorbild dienen.
Seit September laufen ja im Verkehrsministerium Gespräche im sogenannten “Unterausschuss Radverkehr” zur StVO-Änderung im Sinne und Interesse von Radfahrenden. Dass dabei VertreterInnen von Radlobbies die Möglichkeit zur Teilnahme geboten wird, finden wir ebenso erfreulich wie naheliegend. Auch IGF und ARGUS sitzen neben VCÖ und vielen anderen am Gesprächstisch (über deren Inhalte übrigens Stillschweigen vereinbart wurde) und arbeiten engagiert daran mit, dass dem Fahrrad als zukunftsfähigstem Nahverkehrsmittel die nötige rechtliche Grundlage geboten wird, ist Österreichs StVO ja weit davon entfernt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu bewerten oder gar zu fördern.
Genaus deshalb ist auch für uns die Vorbildwirkung des bayrischen Urteils und der deutschen Gesetzgebung evident: Das Fahrrad wird rechtlich als Verkehrsmittel betrachtet, jedem Verkehrsmittel steht die Benutzung der Fahrbahn zu und Verkehrszeichen wie das Radwegbenutzungsgebotszeichen dürfen nur angeordnet werden, “wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist” (§45 StVO, Absatz 9). Und eben an dieses Verkehrzeichen – das bei uns bei allen Radwegen montiert werden muss - ist die Benutzungspflicht gebunden. (StVO § 2) Wir sehen diese Gesetzgebung auf dem Weg zu einer grundsätzlich benutzungspflichtfreien (!) StVO als praktikablen Zwischenschritt an, der die Mindestanforderungen für alltägliches Radfahren erfüllt. Das endgültige Ziel muss aber die freie Wahl der Fahrbahn sein (wir sprechen ja nicht von Autobahnen!), als Zwischenziel ist aber alles andere als die grundsätzliche Akzeptanz, dass benutzungspflichtige Radwege nur die Ausnahme darstellen dürfen, aus Radfahrersicht inakzeptabel.
Denn die Tage, da Verkehrsgesetze nur aus Autonutzersicht geschrieben werden, sollten vorbei sein.
Ein weiteres schönes Detail des Richterspruchs laut ADFC: Die bayrischen Verwaltungsrichter stellten in ihrer Urteilsbegründung fest, es müsse davon ausgegangen werden, dass auch in zahlreichen anderen Fällen die Radwegebenutzungspflicht widerrechtlich angeordnet wurde. Damit bestätigte das Gericht, dass die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht – und damit das Verbot für Radfahrer, auf der Fahrbahn zu fahren – die Ausnahme sein muss. Denn bereits seit dem 1. September 1997 sieht die deutsche StVO das Radfahren auf der Fahrbahn als Regelfall vor und lässt es nur ausnahmsweise zu, Radwege mit dem blauen Radwegeschild als benutzungspflichtig zu kennzeichnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich eingehend mit dieser Rechtslage auseinandergesetzt und hat die StVO jetzt korrekt und konsequent ausgelegt.
ADFC-Bundesvorsitzender Karsten Hübener sagte dazu: „Die meisten Städte und Gemeinden in Deutschland haben die Verordnung bis heute weitestgehend ignoriert und dennoch fast alle Radwege beschildert. Nach diesem Urteil sind nun alle Verwaltungen gefordert, sich an geltendes Recht zu halten.“
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. BayVGH 11 B 08.186) gilt formal nur für Bayern, erlangt aufgrund seiner ausführlichen Begründung aber den Charakter eines Grundsatzurteils, an dem sich voraussichtlich auch Verwaltungsgerichte in anderen Bundesländern orientieren werden. Wir erhoffen ebensolches auch für Österreich!

15% Radverkehrsanteil für Wien? Charta unterzeichnen!




11. November, 2009 um 12:19
In § 68 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird detailliert das Verhalten der RadfahrerInnen geregelt. Diese sollen (unter Strafandrohung) mit einspurigen Fahrrädern einen allenfalls neben der Fahrbahn liegenden Radweg benützen, haben mit Rennfahrrädern auf Trainingsfahrten, mit mehrspurigen Fahrrädern oder bei Mitführen eines Anhängers bis 80 cm Breite die freie Wahl, welche Verkehrsfläche sie benützen wollen und werden bei noch breiteren Gefährten auf die Fahrbahn verwiesen.
Diese Verhaltensvorschrift schert alle RadfahrerInnen über einen Kamm, egal ob diese langsam oder schnell unterwegs sein wollen und vorsichtig oder verkehrsroutiniert sind. Diese Pflicht ist ein Relikt aus Zeiten, als RadfahrerInnen noch ein Fremdkörper im Stadtbild waren und die Rücksichtnahme von AutofahrerInnen auf schwächere Verkehrsteilnehmer endenwollend war.
Eine Änderung des Modal-Splits und eine deutliche Zunahme des Radverkehrs im städtischen Bereich in den letzten Jahren erfordern ein flexibleres Denken, nicht nur aller VerkehrsteilnehmerInnen, sondern auch der Gesetzgebung. Radwege werden von RadlerInnen ohnehin immer dort gern angenommen, wo sie sich im fließenden Straßenverkehr zu unsicher fühlen. Einer gesetzlichen Verpflichtung bedarf es insofern keineswegs.
Andererseits sollen RadlerInnen aber auch nicht zur Benützung von Radwegen angehalten werden, die sich als Umweg erweisen könnten. In manchen Fällen ist das Mitfließen des Radverkehrs auf der Fahrbahn mit dem übrigen Fahrzeugverkehr für RadfahrerInnen optimaler, weil schneller oder sicherer. Wir haben uns als Stadt Wien der bestmöglichen Anlegung und Ausgestaltung von Radwegen verschrieben und werden diesen Weg weiter fortsetzen. Unsere Forderung nach einer Aufhebung der Radwegbenützungspflicht bleibt aufrecht.
12. November, 2009 um 09:29
Zurück zur Zukunft, das Rad gab es vor dem Auto und wurde vor allem in Österreich nicht mehr als Verkehrsmittel geachtet,
sondern als Freizeitgestaltung, da immer mehr Leute erkennen
dass das Rad in der Stadt das ideale Verkehrsmittel ist. freut es mich das scheinbar eine Bewusstseins Veränderung statt findend.
ich selbst fahre nur selten mit dem Rad, aber der Verstand sagt mir ganz klar angesichts des wenigen Flächen-und Energieverbrauchs, sowie die Auswirkung auf der Gesundheit.
Das Rad viel stärker im Mittelpunkt gestellt gehört.aber nicht auf kosten der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.
und des zu Fuß gehen.
14. November, 2009 um 14:14
Ich freue mich über diese klare Aussage der Stadt Wien (und das obige posting scheint tatsächlich aus dem Stadtratbüro zu kommen) und das Bekenntnis zu sinnvollen Änderungen auch der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Stadt Wien bekennt sich hier zu einer zukunftsorientierten Mobilität.
Wenn es hoffentlich in Zukunft tatsächlich zu einer Aufhebung der Radwegbenützungspflicht kommt ist das ein wesentlicher Schritt für eine gesteigerte innerstädtische Mobilität und eine Integration der RadfahrerInnen in den Verkehr bei gleichzeitiger Verbesserung der Sicherheit für RadfahrerInnen. Auch können dann die überaus gefährlichen Gehsteigradwege endlich entlastet werden.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber auch das Wissen, das gesetzliche Verankerung zwar ein äusserst wichtiger Schritt sind, aber die Akzeptanz von Gesetzen und das Wissen darüber eine andere Sache sind. Wir sehen bereits heute dass viele Autofahrer aus unterschiedlichsten Gründen und oft wohl auch Unwissenheit oder Bequemlichkeit bestehende Gesetze für RadfahrerInnen ignorieren (Parken auf Radwegen, Radwegquerungen …). Es wäre daher sehr wichtig bei bei allen Gesetzesänderungen pro Radverkehr auch durch flankierende Begleitmassnahmen die Akzeptanz dieser Änderungen im Strassenverkehr durch die AutofahrerInnen zu erhöhen und die Vorteile für alle auch medial zu transportieren.
Eine sinnvolle Informationskampagne über Rechte von Auto- und RadfahrerInnen und FussgängerInnen würde hier sicher zu einer Verbesserung der Sicherheit und Verringerung von unnötigen und entbehrlichen “Radrowdies vs. Autorowdies”-Debatten führen, die weder zu einer Steigerung der Mobilität noch zu einer gerechteren Raumaufteilung zwischen allen VerkehrsteilnehmerInnen führen.
15. November, 2009 um 19:07
Die Wiener Stadtverwaltung hat zum Glück eingesehen, dass die meisten Radfahrer am besten auf der Straße aufgehoben sind und Radrouten wie z.B. die Herrengasse eingerichtet. Der Trend geht somit in die richtige Richtung.
Was aber zu wünschen übrig läßt ist das Ausbautempo und die Qualität.
15. November, 2009 um 19:46
Na da bin ich ja schon mal neugierig ob und wann sich was verbessert.
16. November, 2009 um 13:45
Es ist wirklich hoechste Zeit, dass die Radwegbenuetzungspflicht faellt. Auch danach wird’s natuerlich Autofahrer geben, die glauben Radfahrer von der Strasse scheuchen zu muessen – aber je mehr Radler es gibt, desto besser wird natuerlich die Situation fuer die Radfahrer. Das entwickelt also von selbst eine Dynamik, so dass sich die Situation auch irgendwie von selbst verbessert. Trotzdem muessen die Forderungen an die Politik klar sein. Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht, Einrichtung von Fahrradstrassen (z.B. nach deutschem Vorbild), ausreichend Radabstellplatze, Ueberland Radwegbau, usw. Ich hoffe, dass sich mit der geplanten Gesetzesaenderung was bessert – und fuerchte zugleich, dass die Autofahrerlobby ihre Macht ausspielt.
17. November, 2009 um 11:36
“Wir haben uns als Stadt Wien der bestmöglichen Anlegung und Ausgestaltung von Radwegen verschrieben und werden diesen Weg weiter fortsetzen. Unsere Forderung nach einer Aufhebung der Radwegbenützungspflicht bleibt aufrecht.”
das klingt ja super, aber wieso wird dann im jahr 2009 sowas wie der ringradweg neu umgesetzt, wo großteils wieder fläche den fußgeherInnen weggenommen wird, und mit lebensgefährlichen kurvenradien hin und her geschwenkt wird, anstatt gleich auf der nebenfahrbahn, od. noch besser am ring zu bleiben/fahren.
26. November, 2009 um 17:58
Die Radverkehrspolitik der Stadt Wien in kurzen Worten:
* Erst hat man die “Schleichwege” im Nebenstraßenraum, auf denen man noch in den 70er- und 80er-Jahren unbehelligt radeln konnte, zur wundersamen Gratisstellplatzvermehrung (“Schrägparkoffensive”) flächendeckend vernichtet,
* Zugleich das Radfahren auf Schienenstraßen durch Haltestellenkaps zum Russischen Roulette verwandelt,
* und jetzt nimmt man dem Radverkehr das Recht auf Sicherheitsabstand, indem man ihn mit Mehrzwangstreifen an den Rand drängt, wo man früher gemäß §7 StVO ausreichenden Seitenabstand zur Verfügung hatte:
Ein 1.2m bis 1.5m breiter Streifen neben einer Parkspur – während der Radverkehrskoordinator selbst “Zu geparkten Autos seitlich einen Meter Sicherheitsabstand halten” empfiehlt: http://www.wien.gv.at/verkehr/radfahren/sicherheit/tipps.html
Und das ganze wird uns noch als “Radwegkilometer” verrechnet !
So fördert Wien den Radverkehr