Scharfe Aktionen gegen sanfte Mobilität?
Zwei Mythen halten sich bestens im kollektiven Medienpolitikgedächtnis der Radentwicklungsstadt Wien: “Radsaison” und “Radrowdies”. Denn ja, Radfahren entwickelt sich hier stetig weiter hin zu einer normalen urbanen Fortbewegungsart, aber ohne diese beiden Begriffe würden wohl die Orientierungspunkte in Lokalpolitik und -medien fehlen. Sobald erstere angeblich beginnt, tauchen zweitere wieder auf, vornehmlich in Artikeln, kaum auf Straßen. So nun auch im (bisher?) radfreundlichen Bezirk Alsergrund.
“Radfahren wird am Alsergrund prinzipiell stark gefördert. Gegen Rowdies, die auf Gehsteigen fahren oder ihr Rad am Verkehrsschild anketten, gab es nun aber eine erste „Verwarn-Aktion“. Beim nächsten Erwischen wird ohne Pardon abgestraft.” liest man hier in der Bezirkszeitung. Bezirksvorsteherin Malyar meint dort: „Es ist höchste Zeit, dass sich die Grundeinstellung ändert. Auch für Fahrradfahrerinnen und -fahrer gilt die Straßenverkehrsordnung. Und der Gehsteig ist für die Fußgänger da.” So weit, so bekannt.
Natürlich ist auch die Radlobby.IGF dieser Meinung: Der Gehsteig dient dem Fußverkehr, die StVO gilt für alle StraßenbenutzerInnen. Allerdings wird einerseits die StVO nicht umsonst soeben im BMVIT (unter unserer Mitwirkung) für bessere Radfreundlichkeit überarbeitet. Der Bedarf daran, eine mit dem Autoverkehr mitgewachsene Gesetzeslage zu ändern ist also in allen Instanzen anerkannt. Und andererseits sind Radfahrende auf dem Gehsteig kein Zeichen für rabiate Verkehrsanarchie, sondern für mangelnden Raum für Radler auf der Fahrbahn, fehlende Einbahnöffnungen, Platzmangel durch flächendeckende Verparkung des Straßenraums. Es ist also ein Startsignal für verkehrspolitischen Gestaltungswillen, und nicht für “Law and Order”-Posing. Schon gar nicht mit “Fahr_Rad_in_Wien!”-Broschüren neben Radverbotsschildern…
„Beim nächsten Mal wird gestraft!“, erklärte der Herr Inspektor streng. „Wir haben zusätzlich an vielen falsch geparkten Rädern im Bezirk eine Banderole angebracht, die davor warnt, dass die Räder künftig abgeschleppt werden“. Nun wirds wirklich absurd – oder logisch, wenn mans durch die Windschutzscheibenperspektive betrachtet? Ja, nach den Buchstaben des (überarbeitungswürdigen) Wiener Gesetzes ist das Abstellen von Rädern an Verkehrsschildern o.ä. untersagt. Aber: Es ist unverzichtbare Praxis, wird seid jeher toleriert und würde im Exekutionsfall zu einer radikalen Ausdünnung des Radbestandes in Wien führen. Denn hier sind zahllose Räder unterwegs, sie brauchen sichere Abstellmöglichkeiten direkt beim Ziel. Auch lobenswerte Initiativen wie die beginnende Bügel-Aufstell-Offensive der Stadt Wien können hier (noch) nicht Abhilfe schaffen. Bis Wien sich Kopenhagener Zustände erarbeitet hat (35 000 Abstellplätze auf 1/2 Mio EinwohnerInnen!) wird jeder Pfosten hier bitterlich als Radständer benötigt.
Wir warten inzwischen auf medial groß aufgezogene Aktionen gegen automobile Falschparker auf Radwegen - Standorte dafür bieten sich auf mybikelane.com an – und die Reduktion von Parkplätzen im Straßenraum, zugunsten von Lebensraum und Radverkehr, und damit auch zugunsten aller FußgängerInnen, die sich von Radlern bedrängt fühlen. Und wir hoffen auf die Erkenntnis, dass Aufklärung und Förderung des Radverkehrs gesellschaftlich sinnvoller ist als Strafaktionen. Vor allem im Vor-Wahlkampf.

15% Radverkehrsanteil für Wien? Charta unterzeichnen!




18. Juni, 2010 um 22:23
Wenn ich mein Rad nicht auf Verkehrsschildern abstellen darf, wo dann (wenn keine Fahrradständer vorhanden sind).
Darf ich mein Rad z.B. auf einem normalen PKW Parkplatz abstellen? Mir ist zwar klar dass dort das Risiko wäre dass es jemand wegträgt, aber wenn ich meine 5 alten Räder aus dem Keller aneinanderkette sollte sich das Risiko doch stark minimieren lassen. Dann bilden die alten Räder praktisch den Fahrradständer.
19. Juni, 2010 um 18:08
Ich find’s durchaus okay, dass Gehsteigradler gestraft werden. Das ist ja wirklich illegal, und auch wirklich nicht okay: nur weil man sich von den stärkeren Autos bedroht fühlt, gibt das einem nicht das Recht auf den Gehsteig auszuweichen und dort schwächere Fußgänger zu bedrohen. Also: soll die Polizei ruhig mal kontrollieren (genauso übrigens wie bei Leuten die nachts ohne Licht unterwegs sind. Ist einfach saugefährlich).
Aber gleichzeitig muss einem natürlich schon klar sein, dass ein stukturelles Problem dahintersteckt, und dass man mit Strafen nur Symptome, und keine Ursachen bekämpft. Das einzige, was wirklich gegen Gehsteigradler hilft, sind Tempobeschränkungen, Verkehrsberuhigungen, Radstreifen usw.usf.
Zum Thema Radparken: das ist einfach nur lächerlich. Wenn sich die Frau Bezirksvorsteherin über Radln ärgert, die an Verkehrsschildern hängen, dann soll sie eben für mehr Radabstellplätze sorgen. Kein Radler hängt sein Rad aus purer Bosheit an ein Verkehrsschild.
@ich: soweit ich weiß, darfst du ein Rad auf einen Autoabstellplatz stellen, bist dort von der Gebühr befreit, musst dich aber an die maximale Parkzeit (sofern Kurzparkzone) halten. Ich stell mein Auto auch immer wieder mal am Straßenrand auf einen (Auto-)Parkplatz, wenn kein Radabstellplatz in der Nähe ist. Warum auch nicht? Der Platz gehört allen gleichermaßen. (Und Autofahrer sind eh viel zu faul um auszusteigen und dein Rad wegzuräumen).
20. Juni, 2010 um 05:45
Alec oben im Artikel: Ja, nach den Buchstaben des (überarbeitungswürdigen) Wiener Gesetzes ist das Abstellen von Rädern an Verkehrsschildern o.ä. untersagt.
Könnt ihr diese Behauptung bitte mit einer konkreten Fundstelle belegen? Über http://www.ris.bka.gv.at/Lr-Wien/ will mir das Finden dieses angeblichen Verbotes leider nicht gelingen. Ich halte das für eine urban legend bzw. für ein Gschichtldruckn seitens der Stadt Wien. Ohne konkreten rechtlichen Beleg glaub ich das nicht. – Auch die StVO gibt mW ein derartiges Verbot nicht her. TIA.
Ad ich oberhalb:
Selbstverständlich darfst du dein Fahrrad, so wie KFZ auch, am Rand der Fahrbahn aufstellen. (Das hast du wohl gemeint mit normalem PKW Parkplatz oder? – PKWs haben jedoch, ausser es ist ausdrücklich so gekennzeichnet, keine eigene Parkplätze auf Straßenflächen, die der StVO unterliegen.)
Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug und daher ist das Abstellen am Rande der Fahrbahn der Normalfall, wobei die Besonderheiten des platzsparenden Aufstellens von einspurigen Fahrzeugen (§ 23 Abs 2 dritter Satz) bzw. das Aufstellen mehrerer einspuriger Fahrzeuge auf einem mit Bodenmakierung gekennzeichnetem Parplatz (§ 9 Abs 7 zweiter Satz) zu beachten ist. Weiters zu beachten ist, dass die Fahrräder so aufzustellen sind, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern (was immer das sein soll) können (siehe § 68 Abs 4 erster Satz).
Als _zusätzliche_ Möglichkeit gibt es die Erlaubnis Fahrräder unter besonderen Bedingungen auf dem Gehsteig abzustellen (siehe Mindestbreite des Gehsteigs von >2,5 Meter), jedoch nicht im Haltestellenbereich (außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind), und weiters unter Beachtung, dass Fußgänger nicht behindert bzw. Sachen nicht beschädigt werden (§ 68 Abs 4 zweiter und dritter Satz).
26. Juni, 2010 um 19:20
@krur:
die vielen gehsteigradlerInnen sind ein Mythos. Der gerne strapaziert wird, um sich Stimmen im AutofahrerInnenlager zu sichern oder um die eigene massive Platznahme als AutofahrerIn nicht hinterfragen zu müssen.
Aber wer aufmerksam durch die Stadt fährt wird feststellen:
* es gibt zwar vereinzelt RadfahrerInnen die am Gehsteig fahren, aber nicht in einem bemerkenswerte Ausmass.
* es gibt viele Konflikte auf gemischten Rad/gehwegen wie am Ring oder am Kanal, wo neben vier Autospuren in eine Richtung eine Spur für RadfahrerInnen und FussgeherInnen in beide Richtungen vegitiert. Hier sind Konflikte vorprogrammiert. Und viele FussgeherInnen werden die RadlerInnen hier als “am Gehsteig fahrend” wahrnehmen. Und umgekehrt.
Da kommt die miese Stimmung her. RadfahrerInnen und FussgeherInnen werden geschickt gegen einander ausgespielt, damit sie nicht auf die Idee kommen, einfach mal ein paar Autospuren als “Raum für Menschen” zu benutzen. Die Stadt Wien würde gut daran tun, statt den 35Mio Euro für eine grüne Welle für Auto endlich Konzepte zu unterstützen, welche die Stadt den Menschen zurückgibt anstatt den Autoverkehr zu fördern, der den Raum auffrisst.
* und zuletzt gibts noch die Kinder die am Gehsteig radfahren. Tja. Wo sollen Sie fahren? Auf den Radwegen, die teilweise besser Todesstreifen heissen würden. Ich lass meinen Sohn nicht zB auf dem Radstreifen auf der Landstrasse fahren. teilweise nur 30cm breit, alle 100m eine sich öffnede Autotür oder ein Autofahrer auf einer Seitengasse der die rote Radstreifenmarkierung ignoriert.
Hier würde ich mir mal eine Aktion scharf wünschen. Welche die ohnehin mageren RadlerInnenschutzregeln überwacht. Ein aufmerksamer Beobachter weiss nämlich dass diese um ein Vielfaches öfter verletzt werden als es RadlerInnen am Gehsteig gibt.
27. Juni, 2010 um 08:18
Scharfe Aktionen gegen sanfte Mobilität?…
Zwei Mythen halten sich bestens im kollektiven Medienpolitikgedächtnis der Radentwicklungsstadt Wien: “Radsaison” und “Radrowdies”. Denn ja, Radfahren entwickelt sich hier stetig weiter hin zu einer normalen urbanen Fortbewegungsart, aber ohne diese be…
4. August, 2010 um 15:56
so sah übrigens die nachricht der BV9 an rädern aus, die abseits von abstellbügeln geparkt waren…
http://twitpic.com/1uya2f
1. September, 2010 um 15:41
ganz anders wird eine ähnliche problematik in kopenhagen angegangen, dort werden beim bahnhof oft die zufahrtswege für einsatzfahrzeuge verstellt.
“Here’s the simple trick. If you park your bicycle illegally, the City will move it over to the bike racks. Instead of finger-wagging, they will then oil your chain, pump your tires and leave a little note on your bicycle asking to kindly use the bike racks in the future.”
http://www.copenhagenize.com/2010/08/copenhagens-bicycle-butlers.html